Veröffentlicht am März 15, 2024

Die Qualität einer Berufsunfähigkeitsversicherung zeigt sich nicht im Preis, sondern ausschließlich in der vertraglichen Präzision und der strategischen Vorbereitung auf den Leistungsfall.

  • Die gesetzliche Absicherung ist bei Berufsunfähigkeit unzureichend und deckt oft nicht einmal die Grundkosten.
  • Gefährliche Klauseln wie die „abstrakte Verweisung“ können Ihren Leistungsanspruch trotz klarer Berufsunfähigkeit zunichtemachen.

Empfehlung: Konzentrieren Sie sich auf einen wasserdichten Vertrag mit Verzicht auf abstrakte Verweisung und nutzen Sie spezialisierte Beratung sowie anonyme Risikovoranfragen, um Fallstricke bei Antrag und Abschluss zu umgehen.

Als junger Akademiker oder Ingenieur haben Sie Ihre Karriere sorgfältig geplant. Sie verstehen den Wert von Präzision und die Gefahr von Fehlkalkulationen. Doch das größte finanzielle Risiko in Ihrem Arbeitsleben ist nicht der Aktienmarkt, sondern der Verlust Ihrer eigenen Arbeitskraft. Viele wiegen sich in Sicherheit, indem sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abschließen. Der gängige Rat lautet: „Hauptsache, man hat eine“. Doch aus der Praxis als spezialisierter Makler kann ich Ihnen versichern: Dieser Ratschlag ist nicht nur falsch, er ist gefährlich.

Eine billige BU mit schwachen Bedingungen ist oft schlimmer als gar keine, denn sie bietet eine trügerische Sicherheit. Das eigentliche Problem liegt im Kleingedruckten, in Klauseln, die für den Laien unscheinbar wirken, im Ernstfall aber über Ihre finanzielle Existenz entscheiden. Das prominenteste Beispiel ist die „abstrakte Verweisung“. Diese Klausel erlaubt es dem Versicherer, Ihre Leistungszahlung zu verweigern, indem er Sie theoretisch auf einen anderen Beruf verweist, den Sie mit Ihrer Qualifikation und gesundheitlichen Verfassung noch ausüben könnten – ganz gleich, ob Sie eine solche Stelle jemals finden. Für einen hochspezialisierten Ingenieur könnte dies bedeuten, auf eine Pförtnertätigkeit verwiesen zu werden, was eine finanzielle Katastrophe wäre.

Doch die abstrakte Verweisung ist nur eine von vielen Klausel-Sprengfallen. Die wahre Herausforderung besteht darin, einen Vertrag zu gestalten, der im Leistungsfall tatsächlich „wasserdicht“ ist. Es geht nicht darum, *ob* Sie eine BU brauchen, sondern *wie* Sie eine bekommen, die Ihre spezifischen Risiken als Akademiker abdeckt und Sie im entscheidenden Moment nicht im Stich lässt. Dieser Artikel führt Sie durch die entscheidenden strategischen Überlegungen – von der Analyse der staatlichen Versorgungslücken über die richtige Antragsstrategie bis hin zum Vorgehen, wenn der Versicherer die Zahlung verweigert.

Für alle, die die Kernpunkte lieber visuell und zusammengefasst aufbereitet sehen möchten, bietet das folgende Video einen schnellen und prägnanten Überblick über die Grundlagen der Berufsunfähigkeitsversicherung. Es dient als perfekte Ergänzung zu den detaillierten strategischen Analysen in diesem Leitfaden.

Um die Komplexität dieses Themas zu meistern und eine fundierte Entscheidung treffen zu können, haben wir diesen Leitfaden strukturiert. Er beleuchtet die kritischsten Aspekte, die Sie kennen müssen, um sich effektiv abzusichern. Der folgende Überblick zeigt Ihnen die Stationen auf dem Weg zu Ihrem wasserdichten Vertrag.

Warum die gesetzliche Erwerbsminderungsrente für 80% der Antragsteller nicht reicht

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass der Staat im Falle einer Berufsunfähigkeit für eine ausreichende Absicherung sorgt. Die Realität ist ernüchternd. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist keine Berufsunfähigkeitsrente. Sie leistet erst, wenn Sie in keinem Beruf des allgemeinen Arbeitsmarktes mehr als drei (volle Rente) bzw. sechs Stunden (halbe Rente) täglich arbeiten können. Ihre Qualifikation als Akademiker oder Ingenieur spielt dabei keine Rolle. Sie könnten also gezwungen sein, eine ungelernte Tätigkeit anzunehmen, solange Sie diese theoretisch ausüben können.

Die Höhe der Leistung ist zudem alarmierend niedrig. Die durchschnittliche neu bewilligte Erwerbsminderungsrente lag 2024 bei nur 1.041 Euro monatlich. Dieser Betrag reicht in den seltensten Fällen aus, um den gewohnten Lebensstandard auch nur annähernd zu halten und die laufenden Kosten wie Miete, private Krankenversicherung und Altersvorsorge zu decken. Die finanzielle Lücke, die sich auftut, ist meist existenzbedrohend.

Die Verteilungsdaten zeichnen ein noch düstereres Bild. Eine Analyse zeigt, dass in Westdeutschland 39,2 % der männlichen und 44,5 % der weiblichen Empfänger sogar weniger als 900 Euro pro Monat erhalten. Für einen Akademiker, dessen Einkommen deutlich über dem Durchschnitt liegt, bedeutet der Verweis auf diese staatliche Minimalabsicherung einen sozialen und finanziellen Absturz. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher keine Option, sondern eine mathematische Notwendigkeit, um das eigene Humankapital zu schützen.

Wie Sie trotz Allergien oder Rückenleiden eine bezahlbare BU bekommen

Viele junge Berufstätige glauben, dass Vorerkrankungen wie Allergien, Rückenprobleme oder eine psychotherapeutische Behandlung in der Vergangenheit den Abschluss einer BU unmöglich oder unbezahlbar machen. Dies ist ein gefährlicher Trugschluss, der oft dazu führt, dass gar kein Versuch unternommen wird. Das Geheimnis liegt in der richtigen Antrags-Strategie. Stellen Sie niemals auf eigene Faust einen Antrag bei einem Versicherer, wenn Sie gesundheitliche Besonderheiten haben.

Eine Ablehnung wird oft im Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) vermerkt, was Folge-Anträge bei anderen Gesellschaften erheblich erschwert. Der strategisch korrekte Weg ist die anonyme Risikovoranfrage über einen spezialisierten Makler. Dabei werden Ihre Gesundheitsdaten ohne Nennung Ihres Namens an mehrere Versicherer gesendet. So erhalten Sie verbindliche Angebote, ohne eine „schwarze Akte“ zu riskieren. Sie können in Ruhe vergleichen, ob ein Versicherer Sie normal annimmt, einen Risikozuschlag verlangt, eine Ausschlussklausel anbietet oder den Antrag ablehnt.

Diese Vorgehensweise ist entscheidend, denn die Risikobewertung unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer erheblich. Ein Heuschnupfen mag bei einem Anbieter irrelevant sein, während ein anderer einen Zuschlag erhebt. Ein Bandscheibenvorfall, der fünf Jahre zurückliegt und ausgeheilt ist, kann bei einem spezialisierten Anbieter ohne Probleme versichert werden. Die Verbraucherzentrale warnt eindringlich vor den Konsequenzen eines unvorbereiteten Vorgehens, wie aus deren Ratgeber hervorgeht:

Wenn ein Versicherer Sie wegen Vorerkrankungen ablehnt, kann es deshalb sein, dass danach auch andere Versicherer Sie ohne weitere Prüfung ablehnen.

– Verbraucherzentrale, Ratgeber zur Risikovoranfrage

Eine saubere Aufbereitung Ihrer Krankenakte der letzten fünf bis zehn Jahre ist dabei unerlässlich. Fordern Sie diese bei Ihren Ärzten an, bevor Sie die Gesundheitsfragen beantworten. Nur so können Sie sicherstellen, dass Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht nicht verletzen – der häufigste Grund für Leistungsablehnungen.

BU oder Grundfähigkeitsversicherung: Was lohnt sich für Handwerker wirklich?

Während für Akademiker und Ingenieure die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund der hohen Spezialisierung und der Bedeutung kognitiver Fähigkeiten die erste Wahl ist, stellt sich für körperlich tätige Berufe, wie Handwerker, die Frage nach Alternativen. Eine davon ist die Grundfähigkeitsversicherung. Doch ist sie wirklich eine sinnvolle Option oder nur ein schwacher Kompromiss? Der entscheidende Unterschied liegt im Leistungsauslöser.

Die BU leistet, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können. Psychische Erkrankungen sind hierbei eine der häufigsten Ursachen. Die Grundfähigkeitsversicherung hingegen zahlt eine Rente, wenn Sie eine oder mehrere im Vertrag definierte grundlegende Fähigkeiten verlieren. Dazu gehören typischerweise Sehen, Hören, Sprechen, Gehen, der Gebrauch der Hände oder auch kognitive Fähigkeiten wie die Orientierung. Der konkrete Beruf spielt dabei keine Rolle.

Vergleich zwischen BU und Grundfähigkeitsversicherung für Handwerker

Für einen Handwerker mag der Verlust der Handfunktion klar zur Leistung führen. Was aber, wenn ein chronisches Rückenleiden die Tätigkeit unmöglich macht, aber die Grundfähigkeiten „Gehen“ und „Hände gebrauchen“ formal noch intakt sind? In diesem Fall würde die BU leisten, die Grundfähigkeitsversicherung jedoch nicht. Besonders kritisch ist die oft mangelhafte oder fehlende Absicherung bei psychischen Erkrankungen, die auch in handwerklichen Berufen eine immer größere Rolle spielen.

Die folgende Tabelle stellt die Kernunterschiede gegenüber, um die strategische Entscheidung zu erleichtern:

Leistungsvergleich BU vs. Grundfähigkeitsversicherung
Kriterium Berufsunfähigkeitsversicherung Grundfähigkeitsversicherung
Leistungsauslöser 50% Einschränkung im ausgeübten Beruf Verlust definierter Grundfähigkeiten
Psychische Erkrankungen Vollständig abgedeckt Meist ausgeschlossen
Umorganisationsklausel Schutz für Selbstständige möglich Nicht relevant
Durchschnittsbeitrag 30-jähriger Handwerker 80-150 Euro monatlich 50-100 Euro monatlich

Aus Maklersicht ist die BU fast immer die überlegene Lösung, da sie das wirtschaftliche Risiko – die Unfähigkeit, den eigenen Beruf auszuüben – direkt absichert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist günstiger, bietet aber einen deutlich lückenhafteren Schutz und sollte nur als Notlösung in Betracht gezogen werden, wenn eine BU aufgrund von Beruf oder Vorerkrankungen nicht erhältlich ist.

Beitragsdynamik: Wann eine jährliche Erhöhung von 3% zur Kostenfalle wird

Ein Standardbaustein in fast jedem BU-Vertrag ist die Beitragsdynamik. Sie sorgt dafür, dass sowohl Ihr Beitrag als auch Ihre versicherte Rente jährlich um einen festen Prozentsatz (z. B. 3 % oder 5 %) steigen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Das Ziel ist, die Inflation auszugleichen und die Rente an steigende Gehälter anzupassen. Während dies in der Theorie sinnvoll klingt, kann sich die Beitragsdynamik in der Praxis zur Kostenfalle entwickeln.

Der Beitrag für eine gute BU-Versicherung kann für junge Akademiker anfangs bei etwa 50-150 Euro monatlich liegen. Eine jährliche Dynamik von 3 % führt über die Jahrzehnte zu einer erheblichen Belastung. Viele Versicherte widersprechen der Dynamik nach einigen Jahren, weil der Beitrag zu hoch wird. Das Problem: Dadurch stagniert auch die versicherte Rente und wird über die Zeit von der Inflation entwertet. Sie zahlen also anfangs für eine Option, die Sie später nicht mehr nutzen können oder wollen.

Eine strategisch oft klügere Alternative ist die sogenannte Leistungsdynamik (auch garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall genannt). Hier bleibt Ihr Beitrag während der Ansparphase konstant (abgesehen von eventuellen Anpassungen durch den Versicherer). Die Dynamik greift erst, wenn Sie berufsunfähig werden. Ihre BU-Rente steigt dann jährlich um den vereinbarten Prozentsatz. Dies ist der entscheidende Inflationsschutz für die Phase, in der Sie auf das Geld angewiesen sind, ohne Ihre monatliche Belastung in gesunden Tagen übermäßig zu strapazieren.

Die ideale Strategie für Akademiker ist oft eine Kombination: Eine hohe Anfangsrente abschließen (z. B. 75 % des Nettoeinkommens) und diese mit einer Nachversicherungsgarantie koppeln. Diese Garantie erlaubt es Ihnen, bei bestimmten Ereignissen (Gehaltserhöhung, Heirat, etc.) Ihre Rente ohne neue Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Dies bietet Flexibilität, ohne dem Automatismus einer potenziell teuren Beitragsdynamik ausgeliefert zu sein.

Schritt-für-Schritt: Wie Sie Ihren Leistungsantrag so stellen, dass der Versicherer zahlt

Der Abschluss der Versicherung ist nur der erste Schritt. Die wahre Prüfung kommt, wenn Sie tatsächlich berufsunfähig werden und Leistungen beantragen müssen. Der Leistungsantrag ist ein komplexer Prozess, bei dem Fehler schnell zur Ablehnung führen können. Versicherer prüfen Anträge sehr genau, und jede Ungenauigkeit wird gegen Sie verwendet. Eine strategische und lückenlose Dokumentation ist daher der Schlüssel zum Erfolg.

Der Prozess beginnt nicht erst mit dem Ausfüllen des Antragsformulars, sondern am ersten Tag Ihrer Erkrankung. Führen Sie ein detailliertes Tagebuch, in dem Sie genau beschreiben, wie sich Ihre gesundheitlichen Einschränkungen auf Ihre konkreten beruflichen Tätigkeiten auswirken. Statt „Ich kann mich nicht konzentrieren“, dokumentieren Sie: „Nach 20 Minuten Analyse der technischen Spezifikation XYZ konnte ich den Inhalt nicht mehr erfassen und musste die Arbeit für 2 Stunden unterbrechen.“

Dokumentationsprozess für BU-Leistungsantrag

Lassen Sie sich von Ihrem Facharzt einen aussagekräftigen Bericht erstellen. Dieser sollte nicht nur die Diagnose enthalten, sondern explizit auf Ihr Berufsbild und die damit verbundenen Einschränkungen eingehen. Je präziser die ärztliche Dokumentation Ihre berufliche Realität widerspiegelt, desto schwerer kann der Versicherer Ihre Berufsunfähigkeit anzweifeln. Bereiten Sie sich zudem akribisch auf ein mögliches Gutachtergespräch vor. Gehen Sie alle Ihre Angaben und ärztlichen Berichte noch einmal durch, um widersprüchliche Aussagen zu vermeiden.

Ihr Plan für den erfolgreichen BU-Antrag

  1. Führen Sie ab dem ersten Tag der Krankschreibung ein detailliertes Tagebuch über Ihre beruflichen Einschränkungen.
  2. Lassen Sie sich vom Facharzt einen substantiierten Bericht ausstellen, der die beruflichen Einschränkungen klar benennt.
  3. Sammeln Sie alle relevanten medizinischen Unterlagen der letzten Jahre, um Ihre Krankheitsgeschichte lückenlos nachzuweisen.
  4. Bereiten Sie sich gründlich auf das Gutachtergespräch vor und vermeiden Sie Widersprüche zu Ihren eingereichten Unterlagen.
  5. Prüfen Sie Ihre Angaben beim ursprünglichen Vertragsabschluss: Haben Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht erfüllt und alle Gesundheitsfragen korrekt beantwortet?

Wie Sie Ihre Versorgungslücke im Ernstfall auf den Euro genau berechnen

Um die richtige Höhe Ihrer BU-Rente festzulegen, müssen Sie Ihre persönliche Versorgungslücke kennen. Diese Lücke ist die Differenz zwischen Ihrem aktuellen Nettoeinkommen und den Einnahmen, die Ihnen im Falle einer Berufsunfähigkeit noch zur Verfügung stünden (z. B. die geringe gesetzliche Erwerbsminderungsrente). Es geht hierbei nicht um kleine Beträge, sondern potenziell um Ihr gesamtes Lebenseinkommen. Laut Berechnungen kann das durchschnittliche Lebenseinkommen für Akademiker in Deutschland bei 2,52 Millionen Euro liegen – ein Vermögen, das durch eine Berufsunfähigkeit vernichtet werden kann.

Die Berechnung ist ein mehrstufiger Prozess. Beginnen Sie mit Ihrem aktuellen monatlichen Nettoeinkommen. Davon ziehen Sie alle Einnahmen ab, die Sie im Leistungsfall noch hätten. Das Ergebnis ist Ihre Brutto-Versorgungslücke. Doch das ist nur der Anfang. Im Krankheitsfall fallen oft zusätzliche Kosten an, die viele bei der Kalkulation vergessen: Zuzahlungen für Medikamente und Therapien, Kosten für behindertengerechte Umbauten oder höhere Beiträge für die private Krankenversicherung, da der Arbeitgeberanteil wegfällt. Diese Posten müssen Sie zu Ihrer Lücke hinzuaddieren.

Als Faustregel gilt, dass die BU-Rente etwa 75-80 % Ihres letzten Nettoeinkommens betragen sollte. Bei einem Nettoeinkommen von 3.000 € wären das also 2.250 € bis 2.400 € monatlich. Bedenken Sie, dass Sie von dieser Rente auch Ihre Altersvorsorge weiter bestreiten müssen, da keine Beiträge mehr in die gesetzliche Rentenversicherung fließen. Eine zu niedrig angesetzte Rente schützt Sie zwar vor dem sofortigen Ruin, führt aber unweigerlich in die Altersarmut.

Vergessen Sie bei der Berechnung nicht die Inflation. Eine heute ausreichende Rente von 2.500 € hat in 20 Jahren eine deutlich geringere Kaufkraft. Genau hier greifen Mechanismen wie die Leistungsdynamik, die dafür sorgen, dass Ihre Rente auch im langjährigen Leistungsbezug ihren Wert behält.

Früher in Rente mit Abschlägen: Wie teuer ist jeder Monat Freiheit wirklich?

Die Verbindung zwischen Berufsunfähigkeit und dem vorzeitigen Renteneintritt ist direkter als viele annehmen. Wer aufgrund gesundheitlicher Probleme nur noch eingeschränkt arbeiten kann, aber (noch) keinen vollen BU-Leistungsanspruch hat, spielt oft mit dem Gedanken, einfach früher in Rente zu gehen. Doch dieser Schritt ist mit erheblichen und lebenslangen finanziellen Einbußen verbunden, die die finanzielle Situation weiter verschärfen können.

Die gesetzliche Rentenversicherung bestraft einen vorzeitigen Ruhestand hart. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung kostet jeder Monat, den Sie vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehen, eine Kürzung von 0,3 Prozent. Bei einem Renteneintritt vier Jahre früher summiert sich dies auf einen maximalen Abschlag von 14,4 %. Diese Kürzung gilt ein Leben lang und reduziert Ihre ohnehin schon durch die Krankheit geschmälerte Rente zusätzlich.

Zwar gibt es mit der sogenannten Zurechnungszeit eine Regelung, die Erwerbsgeminderte etwas besserstellt. Sie werden so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen Durchschnittseinkommen länger gearbeitet. Diese Reform mildert die Verluste zwar etwas ab, kann aber die Lücke, die durch fehlende Beitragsjahre und die Abschläge entsteht, bei weitem nicht schließen. Die erzwungene Frühverrentung ist somit oft der direkte Weg in die Altersarmut.

Eine ausreichend hohe BU-Rente schützt Sie genau vor diesem Szenario. Sie ermöglicht es Ihnen, Ihr Einkommen zu stabilisieren und weiterhin privat für das Alter vorzusorgen. Sie verschafft Ihnen die finanzielle Freiheit, nicht aus der Not heraus eine drastisch gekürzte gesetzliche Rente in Anspruch nehmen zu müssen. Die BU ist somit nicht nur eine Absicherung für den Krankheitsfall, sondern auch ein entscheidender Baustein für eine planbare und finanziell solide Altersvorsorge.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist fundamental unzureichend und führt bei Akademikern fast immer zu einem drastischen finanziellen Absturz.
  • Die Qualität eines BU-Vertrags hängt von kritischen Klauseln ab (z.B. Verzicht auf abstrakte Verweisung), nicht vom Preis. Billige Verträge bergen oft untragbare Risiken.
  • Der Antrags- und Leistungsfallprozess erfordert eine präzise Strategie, einschließlich anonymer Risikovoranfragen und lückenloser Dokumentation, um Ablehnungen zu vermeiden.

Leistungsfall abgelehnt: Wie Sie mit einem „Versicherungsombudsmann“ kostenlos Einspruch einlegen

Selbst bei bester Vorbereitung kann es passieren: Der Versicherer lehnt Ihren Leistungsantrag ab. Die Gründe können vielfältig sein, reichen von einer angeblichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht bis hin zur Einschätzung, der Grad der Berufsunfähigkeit von 50 % sei nicht erreicht. Viele Betroffene resignieren an diesem Punkt, weil sie die Kosten und den Aufwand eines langwierigen Gerichtsprozesses scheuen. Doch es gibt eine effektive, schnelle und vor allem kostenlose Alternative: das Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann e.V.

Der Versicherungsombudsmann ist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen vermittelt. Das Verfahren ist für Sie als Verbraucher kostenfrei. Der Ombudsmann prüft den Fall neutral und fällt eine Entscheidung. Das Besondere: Bei einem Streitwert von bis zu 10.000 Euro ist die Entscheidung für den Versicherer bindend, wenn der Ombudsmann zu Ihren Gunsten entscheidet. Sie selbst sind jedoch nicht gebunden und können danach immer noch den Klageweg beschreiten. Bei höheren Streitwerten gibt der Ombudsmann eine Empfehlung ab, der die Versicherer oft folgen.

Das Verfahren dauert im Durchschnitt nur drei Monate – ein Bruchteil der Zeit eines Gerichtsverfahrens. Insbesondere bei Streitigkeiten um die Anzeigepflichtverletzung, also dem Vorwurf, Sie hätten bei Antragstellung Gesundheitsfragen falsch beantwortet, liegt die Erfolgsquote für Verbraucher bei rund 30 %. Es ist eine realistische Chance, Ihr Recht ohne finanzielles Risiko durchzusetzen. Bevor Sie einen teuren Anwalt einschalten, sollte der Weg zum Ombudsmann immer der erste Schritt sein.

Im Hinweis- und Informationssystem deutscher Versicherer (HIS) werden persönliche Daten von Kunden gespeichert. Alle Versicherer haben Zugriff und können potentielle ‚Problemkunden‘ identifizieren.

– risk007.de, Ratgeber zur anonymen Risikovoranfrage

Eine Ablehnung ist kein endgültiges Urteil. Sie haben starke Verbraucherrechte in Deutschland. Der Ombudsmann ist Ihr wichtigster Verbündeter, um diese Rechte schnell und unbürokratisch zu wahren und sich gegen die oft übermächtig erscheinende Position der Versicherungsgesellschaften zur Wehr zu setzen.

Um Ihre Rechte im Streitfall effektiv zu wahren, ist es entscheidend, die kostenlosen Möglichkeiten wie das Ombudsmann-Verfahren zu kennen und strategisch zu nutzen.

Die Sicherung Ihrer Arbeitskraft ist die wichtigste finanzielle Entscheidung Ihres Lebens. Ein wasserdichter BU-Vertrag ist kein Standardprodukt, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen strategischen Planung. Um diese Planung auf eine solide Basis zu stellen und eine auf Ihre akademische Laufbahn zugeschnittene Lösung zu finden, ist eine spezialisierte Analyse Ihrer Situation der nächste logische Schritt.

Häufig gestellte Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Ein allgemeiner Grundsatz lautet, rund 75 Prozent des Monatseinkommens (netto) als BU-Rente zu vereinbaren. Dies stellt sicher, dass Sie Ihren Lebensstandard weitgehend halten und weiterhin für das Alter vorsorgen können.

Welche Kosten werden oft vergessen?

Zuzahlungen für Medikamente, nicht erstattungsfähige Therapien, Umbaumaßnahmen und steigende Krankenversicherungsbeiträge im Krankheitsfall. Diese zusätzlichen Ausgaben sollten bei der Berechnung der Versorgungslücke unbedingt berücksichtigt werden.

Wie wirkt sich die Inflation aus?

Eine heute berechnete Versorgungslücke wird in 10 Jahren deutlich größer sein. Eine im Vertrag vereinbarte Leistungsdynamik (garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall) ist der wichtigste Schutz, um die Kaufkraft Ihrer Rente über die Jahre zu erhalten.

Geschrieben von Thomas Weber, Unabhängiger Versicherungsmakler und Diplom-Betriebswirt (FH) mit über 20 Jahren Erfahrung im Risikomanagement. Er ist spezialisiert auf die Analyse komplexer Versicherungsbedingungen und die Durchsetzung von Leistungsansprüchen im Schadensfall.