Veröffentlicht am März 15, 2024

Entgegen der landläufigen Meinung ist eine Entgeltumwandlung mit 15% Zuschuss kein Selbstläufer, sondern oft ein schlechteres Geschäft als privates Sparen.

  • Hohe Vertragskosten und geringe Renditen fressen den Steuervorteil und den Zuschuss häufig wieder auf.
  • Im Alter werden auf die volle Betriebsrente Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig (Doppelverbeitragung), was die Netto-Rente erheblich schmälert.

Empfehlung: Akzeptieren Sie eine bAV per Entgeltumwandlung nur, wenn der Arbeitgeberzuschuss deutlich über 30% liegt oder der Vertrag außergewöhnlich renditestark und kostengünstig ist.

Ihr Chef hat Ihnen ein attraktives Angebot gemacht: Sie können einen Teil Ihres Bruttogehalts direkt in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV), meist eine Direktversicherung, einzahlen. Sie sparen Steuern und Sozialabgaben, und obendrauf gibt es den gesetzlich vorgeschriebenen Zuschuss von 15%. Das klingt nach einem unschlagbaren Deal, einem Geschenk, das man nicht ablehnen kann. Schließlich wird von allen Seiten gepredigt, dass die bAV eine essenzielle Säule der Altersvorsorge ist.

Doch was, wenn diese weitverbreitete Annahme auf wackeligen Füßen steht? Was, wenn der 15%-Zuschuss in Wahrheit nur ein schwacher Trost für versteckte Kosten, mangelnde Flexibilität und eine unerwartete Abgabenlast im Alter ist? Die Realität der Entgeltumwandlung ist komplexer, als es die Hochglanzbroschüren der Versicherer vermuten lassen. Es ist an der Zeit, den Taschenrechner herauszuholen und genau zu prüfen, ob sich dieses Angebot für Sie als Arbeitnehmer wirklich lohnt oder ob Sie mit einer flexibleren Alternative wie einem ETF-Sparplan am Ende besser dastehen.

Dieser Artikel führt Sie durch die entscheidenden Fallstricke und Kostenfaktoren. Wir analysieren die Risiken, durchleuchten die Abgabenlast im Alter und stellen die kritische Frage: Wann ist der Deal gut, und wann sollten Sie dankend ablehnen? So erhalten Sie eine fundierte Grundlage, um eine der wichtigsten finanziellen Entscheidungen Ihres Berufslebens zu treffen.

Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse: Wo liegen die Risiken bei Insolvenz?

Bevor wir über Rendite sprechen, müssen wir über Sicherheit reden. Was passiert mit Ihrem angesparten Kapital, wenn Ihr Arbeitgeber Insolvenz anmeldet? Grundsätzlich sind betriebliche Altersvorsorgen in Deutschland durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) geschützt. Doch der Teufel steckt im Detail, denn der Schutzumfang hängt stark vom gewählten Durchführungsweg ab. Bei einer Direktzusage oder einer Unterstützungskasse greift der Schutz des PSV in der Regel vollumfänglich.

Komplizierter wird es bei den kapitalgedeckten Systemen. Bei Pensionskassen und Pensionsfonds ist der Schutz oft lückenhaft oder an Bedingungen geknüpft. Das prominenteste Risiko betrifft jedoch die am weitesten verbreitete Form: die Direktversicherung. Hier springt der PSV nur ein, wenn der Arbeitgeber das Bezugsrecht widerrufen könnte, was bei der Entgeltumwandlung selten der Fall ist. Sie sind also primär auf die Sicherheit des Versicherungsunternehmens selbst angewiesen.

Auch wenn die deutsche Versicherungsaufsicht (BaFin) und der Sicherungsfonds Protektor AG ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten, ist das Risiko nicht null. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass auch große Unternehmen und deren Pensionszusagen ins Wanken geraten können. So belastete allein die Insolvenz von Arcandor (Karstadt, Quelle) den PSV mit erheblichen Summen, wie die Bundeszentrale für politische Bildung berichtet, was die Notwendigkeit einer robusten Absicherung verdeutlicht. Die Wahl des Durchführungsweges ist also keine Formalie, sondern eine fundamentale Risikoentscheidung.

Der Doppelverbeitragungs-Schock: Warum Sie als Rentner volle Krankenkassenbeiträge auf die bAV zahlen

Einer der größten und am häufigsten übersehenen Nachteile der betrieblichen Altersvorsorge per Entgeltumwandlung ist die sogenannte Doppelverbeitragung. Dieses Wortungetüm beschreibt ein einfaches, aber teures Prinzip: In der Ansparphase sparen Sie auf Ihre Beiträge Sozialabgaben, also auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (GKV). Im Rentenalter schlägt die GKV dann aber voll zu.

Auf Ihre ausgezahlte Betriebsrente – egal ob als monatliche Rente oder als Kapitalauszahlung – müssen Sie als gesetzlich versicherter Rentner den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung entrichten. Das bedeutet, Sie zahlen nicht nur den Arbeitnehmer-, sondern auch den Arbeitgeberanteil. Das sind aktuell rund 18-19% Ihrer Brutto-Betriebsrente, die direkt an die Krankenkasse fließen. Dieser Abzug kommt zusätzlich zur vollen Einkommensteuer, die ebenfalls fällig wird (siehe Abschnitt zur nachgelagerten Besteuerung).

Zwar gibt es seit 2020 einen Freibetrag, der die Belastung etwas mildert. Laut Finanztip sind die ersten 176,75 Euro Betriebsrente (Stand 2024) beitragsfrei in der GKV. Alles, was darüber liegt, wird jedoch voll verbeitragt. Dieser „Schock“ im Alter reduziert die erwartete Netto-Rente erheblich und muss in jede Rentabilitätsrechnung einbezogen werden. Der Steuervorteil von heute wird so zum Teil durch die Abgabenlast von morgen wieder aufgezehrt.

Jobwechsel und bAV: Was passiert mit Ihrem Vertrag, wenn der neue Chef ihn nicht will?

In der heutigen Arbeitswelt sind Jobwechsel an der Tagesordnung. Doch für Ihre betriebliche Altersvorsorge kann ein Wechsel zum Problem werden. Die Portabilität, also die Mitnahmefähigkeit Ihres bAV-Vertrags, ist gesetzlich zwar vorgesehen, in der Praxis aber oft kompliziert. Der neue Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Ihren alten Vertrag zu den gleichen Konditionen zu übernehmen. Er muss Ihnen lediglich anbieten, das angesparte Kapital in sein eigenes bAV-System zu übertragen – was mit Kosten und oft schlechteren Konditionen verbunden sein kann.

Folgende Szenarien sind denkbar:

  • Übernahme: Der neue Arbeitgeber führt den Vertrag fort. Dies ist der Idealfall, aber selten, da Unternehmen oft exklusive Rahmenverträge mit bestimmten Versicherern haben.
  • Übertragung (Portabilität): Das Kapital wird in den neuen Vertrag des neuen Arbeitgebers übertragen. Hierbei können erneut Abschlusskosten anfallen und das Kapital wird möglicherweise zu neuen, schlechteren Zinskonditionen angelegt.
  • Private Fortführung: Sie können den Vertrag aus eigener Tasche weiter besparen. Sie verlieren dabei aber den größten Vorteil: den Arbeitgeberzuschuss und die Ersparnis der Sozialabgaben.
  • Beitragsfreistellung: Sie stoppen die Einzahlungen. Das Kapital bleibt im Vertrag, aber die Verwaltungskosten laufen weiter und schmälern die ohnehin oft magere Rendite.
Visualisierung der Entscheidungsoptionen bei Jobwechsel mit betrieblicher Altersvorsorge

Dieser Flexibilitätsverlust ist ein erheblicher Nachteil gegenüber privaten Sparformen wie einem ETF-Depot, das von einem Arbeitgeberwechsel völlig unberührt bleibt. Bevor Sie eine bAV abschließen, sollten Sie daher die Wechseloptionen genau prüfen.

Checkliste für das Vorstellungsgespräch zur bAV

  1. Fragen Sie, welchen Durchführungsweg (z.B. Direktversicherung) das neue Unternehmen für die bAV nutzt.
  2. Erkundigen Sie sich nach der Höhe des freiwilligen Zuschusses über die gesetzlichen 15% hinaus.
  3. Finden Sie heraus, welcher Versicherer oder Anbieter für die bAV des neuen Arbeitgebers genutzt wird.
  4. Klären Sie, ob eine Übertragung Ihres bestehenden Vertragsvermögens grundsätzlich möglich ist.
  5. Fragen Sie nach Alternativen, falls eine Übernahme nicht möglich ist, z.B. eine Kompensation.

Lohnt sich Entgeltumwandlung? Wann ETF-Sparen vom Netto flexibler und rentabler ist

Dies ist die Kernfrage: Ist der Deal – Bruttogehalt umwandeln, Steuern sparen und 15% Zuschuss erhalten – wirklich rentabler als das Geld netto zu nehmen und selbst in einen kostengünstigen ETF-Sparplan zu investieren? Die Antwort lautet ernüchternd: oft nicht. Der Grund liegt in den Effektivkosten und der Renditeschwäche vieler bAV-Verträge.

Ein bAV-Vertrag hat hohe Abschluss- und Verwaltungskosten, die oft zwischen 1,5% und 2,5% der Anlagesumme pro Jahr betragen. Diese Kosten fressen einen Großteil der Rendite auf. Ein global diversifizierter ETF-Sparplan kostet hingegen nur etwa 0,2% pro Jahr. Der Steuervorteil und der 15%-Zuschuss müssen also erst einmal diese massive Kostendifferenz ausgleichen, bevor die bAV überhaupt in Führung gehen kann.

Hinzu kommt die geringere Rendite klassischer Versicherungsprodukte im Vergleich zum Aktienmarkt. Berücksichtigt man dann noch die volle Steuer- und GKV-Pflicht im Alter, während bei ETFs nur die Abgeltungsteuer auf die Erträge anfällt, kippt das Pendel oft zugunsten des ETF-Sparplans. Die bAV lohnt sich per Entgeltumwandlung meist nur dann, wenn der Arbeitgeberzuschuss deutlich höher als die gesetzlichen 15% ist.

Eine Analyse von Stiftung Warentest zeigt deutlich, ab welchem Zuschuss die bAV gegenüber einem ETF-Sparplan vorteilhaft werden kann. Die Effektivkosten des bAV-Vertrags sind hierbei der entscheidende Hebel, wie eine vergleichende Analyse von test.de zeigt.

Break-Even-Analyse: bAV vs. ETF-Sparplan
Arbeitgeberzuschuss Effektivkosten bAV Vorteilhafter
15% 2,5% ETF oft besser
30% 2,0% bAV meist besser
50% 1,5% bAV klar im Vorteil
100% Beliebig bAV immer besser

Vom Chef geschenkt: Warum eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV der „No-Brainer“ ist

Nach all der berechtigten Kritik an der Entgeltumwandlung gibt es ein Szenario, in dem die betriebliche Altersvorsorge ein absoluter „No-Brainer“ ist: wenn sie vollständig oder zu einem Großteil vom Arbeitgeber finanziert wird. Bietet Ihr Arbeitgeber an, Beiträge in eine bAV für Sie einzuzahlen, ohne dass Sie dafür auf einen Teil Ihres Gehalts verzichten müssen, sollten Sie dieses Geschenk ohne Zögern annehmen.

In diesem Fall handelt es sich um zusätzliches Gehalt („on top“), das direkt in Ihre Altersvorsorge fließt. Sie haben keine Opportunitätskosten, da Sie das Geld andernfalls gar nicht erhalten hätten. Selbst wenn der Vertrag hohe Kosten hat und im Alter Steuern und GKV-Beiträge anfallen, ist die Netto-Rendite auf das „geschenkte Geld“ immer noch positiv. Jeder Euro, den der Arbeitgeber hier investiert, ist ein Gewinn für Sie.

Einige Arbeitgeber, besonders in umkämpften Branchen, nutzen hohe bAV-Zuschüsse als strategisches Werkzeug zur Mitarbeiterbindung. Ein Zuschuss von 50%, 100% oder sogar ein fester monatlicher Betrag zusätzlich zum Gehalt verändert die gesamte Rechnung fundamental und macht die bAV extrem attraktiv. Experten raten daher, genau hinzusehen.

Mindestens 20 Prozent Zuschuss sollten eigentlich drin sein. Denn nicht nur Du sparst, wenn Du Teile Deines Bruttogehalts in einen bAV-Vertrag steckst. Auch Dein Arbeitgeber kann für jeden umgewandelten Euro knapp 20 Cent an Sozialabgaben sparen.

– Finanztip Redaktion, Finanztip Ratgeber zur betrieblichen Altersvorsorge

Fallbeispiel: Branchen mit hohen bAV-Zuschüssen als Recruiting-Tool

Im „War for Talents“ nutzen besonders die IT-Branche, Unternehmensberatungen und die Pharmaindustrie in Deutschland überdurchschnittlich hohe oder vollständig arbeitgeberfinanzierte Betriebsrenten als entscheidenden Vorteil. Unternehmen in diesen Sektoren bieten häufig Zuschüsse von 50% bis 100% oder feste monatliche Vorsorgebudgets, um qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden. Für Arbeitnehmer in diesen Branchen ist die bAV somit oft eine hochprofitable Form der Gehaltserhöhung.

Basis, bAV, Privat: Welche Schicht wird im Alter wie hoch besteuert?

Um die bAV richtig einzuordnen, hilft ein Blick auf das 3-Schichten-Modell der deutschen Altersvorsorge. Jede Schicht wird vom Staat steuerlich unterschiedlich behandelt, sowohl in der Anspar- als auch in der Auszahlungsphase.

  • Schicht 1 (Basisversorgung): Hierzu gehören die gesetzliche Rentenversicherung und die Rürup-Rente. Die Beiträge sind in der Ansparphase steuerlich absetzbar. Dafür unterliegt die Rente im Alter der nachgelagerten Besteuerung.
  • Schicht 2 (Zusatzversorgung): Das ist die Welt der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und der Riester-Rente. Auch hier gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Beiträge aus dem Bruttogehalt sind steuer- und sozialabgabenfrei. Im Gegenzug ist die Auszahlung voll steuerpflichtig.
  • Schicht 3 (Private Vorsorge): Alles andere, wie ETF-Depots, Aktien oder Immobilien. Hier gibt es keine staatliche Förderung in der Ansparphase (Sie sparen von Ihrem Netto-Gehalt). Dafür ist die Besteuerung im Alter deutlich günstiger: Auf Kapitalerträge fällt lediglich die Abgeltungsteuer (ca. 26,3%) an, nicht der persönliche Einkommensteuersatz.
Vergleich der Besteuerung der drei Schichten der Altersvorsorge

Die bAV gehört also zu den Produkten, bei denen der Staat Ihnen heute einen Steuervorteil gewährt, sich das Geld aber im Alter zurückholt. Der persönliche Steuersatz ist im Alter meist niedriger als im Berufsleben, aber eben nicht null. Wie der Lohnsteuerhilfeverein (VLH) bestätigt, wird die Betriebsrente in der Auszahlungsphase zu 100% besteuert. Dieser Systematik muss man sich bewusst sein, um die Netto-Rente korrekt zu kalkulieren und nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen.

Mehr Netto vom Brutto: Wie Sie mit steuerfreien Sachbezügen Mitarbeiter binden, ohne Gehaltserhöhung

Wenn die Entgeltumwandlung für eine bAV oft nicht die beste Lösung ist, welche Alternativen gibt es, um das Nettoeinkommen intelligent zu erhöhen? Eine oft übersehene, aber hochwirksame Methode sind steuer- und sozialabgabenfreie Sachbezüge. Anstelle einer klassischen Gehaltserhöhung, bei der fast die Hälfte für Steuern und Abgaben verloren geht, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer geldwerte Vorteile zukommen lassen, die brutto für netto ankommen.

Diese Strategie ist sowohl für Arbeitgeber (Ersparnis des Arbeitgeberanteils zur Sozialversicherung) als auch für Arbeitnehmer (mehr Netto) ein Gewinn. Im Gegensatz zur bAV ist das Geld sofort verfügbar und nicht erst im Rentenalter. Es ist eine flexible Alternative oder eine sinnvolle Ergänzung. Einige der beliebtesten rechtssicheren Sachbezüge in Deutschland sind:

  • Jobticket: Zuschüsse für öffentliche Verkehrsmittel sind oft komplett steuerfrei.
  • Sachbezugsfreigrenze: Bis zu 50 Euro monatlich können als Gutscheine (Tanken, Einkaufen) steuerfrei gewährt werden.
  • Essenszuschuss: Digitale Essensmarken sind eine beliebte Form des Sachbezugs.
  • Gesundheitsförderung: Bis zu 600 Euro jährlich kann der Arbeitgeber für zertifizierte Gesundheitskurse (z.B. Yoga, Rückenschule) steuerfrei zuschießen.
  • Kinderbetreuungszuschuss: Zuschüsse zu den Kosten für Kita oder Tagesmutter sind steuerfrei.

Eine Kombination aus einem hohen bAV-Zuschuss und steuerfreien Sachbezügen kann für einen Arbeitnehmer weitaus wertvoller sein als eine reine Gehaltserhöhung. Es lohnt sich, diese Optionen im Gespräch mit dem Arbeitgeber aktiv anzusprechen und eine für beide Seiten optimale Lösung zu finden, die über das Standardangebot hinausgeht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche 15%-Zuschuss zur bAV ist oft zu niedrig, um die hohen Kosten und die spätere Abgabenlast auszugleichen.
  • Achten Sie auf die „Doppelverbeitragung“: Im Alter werden auf die Betriebsrente volle Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig.
  • Eine rein arbeitgeberfinanzierte bAV ist fast immer ein hervorragender Deal. Bei Entgeltumwandlung lohnt es sich oft erst ab 30-50% Zuschuss.

Basisrente (Rürup) für Selbstständige: Die einzige Chance auf Steuervorteile oder ein unflexibles Grab?

Während Arbeitnehmer über die Vor- und Nachteile der bAV nachdenken, stehen Selbstständige und Freiberufler oft vor einer anderen Frage: Wie können sie überhaupt staatlich gefördert für das Alter vorsorgen? Für diese Zielgruppe wurde die Basisrente, umgangssprachlich Rürup-Rente, geschaffen. Sie ist das Pendant zur gesetzlichen Rente und zur bAV für all jene, die in keines dieser Systeme einzahlen.

Ähnlich wie bei der bAV können die Beiträge zur Rürup-Rente in erheblichem Umfang steuerlich abgesetzt werden, was sie besonders für Gutverdiener attraktiv macht. Auch hier gilt das Prinzip der nachgelagerten Besteuerung: Die spätere Rente muss voll versteuert werden. Der entscheidende Unterschied und gleichzeitig größte Nachteil der Rürup-Rente ist ihre extreme Unflexibilität. Das angesparte Kapital kann ausschließlich als lebenslange monatliche Rente ausgezahlt werden. Eine Kapitalauszahlung, wie sie bei der bAV oft möglich ist, ist hier gesetzlich ausgeschlossen. Der Vertrag ist zudem nicht kündbar, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht vererbbar (außer an Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder).

Die Rürup-Rente ist somit ein „unflexibles Grab“ für Kapital, wenn man Wert auf Flexibilität legt. Sie ist jedoch eine der wenigen Möglichkeiten für Selbstständige, von erheblichen Steuervorteilen in der Ansparphase zu profitieren.

Zielgruppenanalyse: Für wen lohnt sich Rürup wirklich?

Die Basisrente eignet sich vor allem für Selbstständige und Freiberufler mit hohem Einkommen, die eine garantierte, lebenslange Rente aufbauen und ihre aktuelle Steuerlast maximieren wollen. Sie ist eine Wette auf ein langes Leben und die Sicherheit einer regelmäßigen Zahlung. Für Personen, die flexibel auf ihr Kapital zugreifen, es vererben oder vorzeitig nutzen möchten, ist ein privater ETF-Sparplan trotz der fehlenden Förderung in der Ansparphase oft die überlegene Alternative.

Die Entscheidung für oder gegen eine betriebliche Altersvorsorge ist keine triviale Angelegenheit. Sie erfordert eine genaue Analyse Ihrer persönlichen Situation, der Vertragsdetails und der Alternativen. Lassen Sie sich nicht vom scheinbar großzügigen 15%-Zuschuss blenden. Rechnen Sie nach, stellen Sie kritische Fragen und vergleichen Sie das Angebot immer mit einem flexiblen, kostengünstigen ETF-Sparplan. Nur so treffen Sie eine fundierte Entscheidung für Ihre finanzielle Zukunft.

Geschrieben von Monika Richter, Registrierte Rentenberaterin und Spezialistin für betriebliche Altersvorsorge (bAV). Sie navigiert Angestellte und Selbstständige durch den Dschungel der deutschen Rentenversicherung und privaten Vorsorgemodelle.