Veröffentlicht am Mai 17, 2024

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers resultiert weniger aus einzelnen Fehlern, sondern primär aus dem Versäumnis, eine Organisation zu schaffen, die Regelverstöße verhindert (Organisationsverschulden).

  • Ein funktionierendes Compliance-Management-System (CMS) ist kein Luxus, sondern der entscheidende Haftungsschirm.
  • Die Pflicht zur Kontrolle endet nicht mit der Delegation; eine Plausibilitätskontrolle externer Berater ist unerlässlich.

Empfehlung: Beginnen Sie nicht damit, alle Gesetze zu lernen, sondern damit, die spezifischen Risiken Ihres Unternehmens zu identifizieren und nachweisbare Kontrollmechanismen zu etablieren.

Die Vorstellung, als Geschäftsführer mit einem Bein im Gefängnis zu stehen, weil man unmöglich alle der Tausenden von Gesetzen und Verordnungen kennen kann, ist eine weitverbreitete Sorge. Viele Führungskräfte glauben, sie müssten zu juristischen Alleskönnern werden, um sich abzusichern. Man liest von der Notwendigkeit eines „Compliance-Management-Systems“, von Dokumentationspflichten und der ständigen Gefahr der persönlichen Durchgriffshaftung. Doch diese Sorge basiert oft auf einem fundamentalen Missverständnis.

Die gute Nachricht ist: Der Gesetzgeber und die Gerichte erwarten von Ihnen keine Allwissenheit. Die persönliche Haftung eines Geschäftsführers nach § 43 GmbHG entsteht in den seltensten Fällen, weil er ein spezifisches Gesetz nicht kannte. Sie entsteht viel häufiger durch ein sogenanntes Organisationsverschulden. Die entscheidende Frage lautet nicht: „Haben Sie alles gewusst?“, sondern: „Haben Sie eine Organisation geschaffen und überwacht, die darauf ausgelegt war, Regelverstöße zu verhindern?“

Der wahre Haftungsschutz liegt also nicht im Auswendiglernen von Paragrafen, sondern im Aufbau eines intelligenten Systems, das Risiken erkennt, Verantwortung nachweisbar delegiert und Kontrollen implementiert. Es geht darum, proaktiv zu agieren statt reaktiv auf Krisen zu warten. Dieser Artikel ist kein juristisches Kompendium, sondern ein strategischer Leitfaden. Er zeigt Ihnen anhand von acht konkreten Risikofeldern, wie Sie diesen systemischen Schutzschild aufbauen und so Ihre persönliche Haftung auf ein Minimum reduzieren.

In den folgenden Abschnitten beleuchten wir, wie Sie von der Pflicht zur Einrichtung eines Whistleblower-Kanals bis zur vorausschauenden Steuergestaltung die richtigen Weichen stellen. Sie erfahren, wie Sie Ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen, ohne sich im Detail zu verlieren, und so die Kontrolle behalten.

Whistleblower-Kanal einrichten: Pflicht oder Kür für Mittelständler ab 50 Mitarbeitern?

Seit Ende 2023 ist die Einrichtung einer internen Meldestelle keine freiwillige Maßnahme mehr, sondern eine gesetzliche Pflicht für Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitern. Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist ein Paradebeispiel für die Verlagerung von Verantwortung auf die Organisation. Es geht nicht mehr nur darum, dass keine Verstöße passieren, sondern darum, einen nachweisbaren Prozess für deren Aufdeckung zu haben. Die Nichterfüllung dieser Pflicht ist bereits ein eigenständiger Verstoß, der teuer werden kann.

Tatsächlich können laut Hinweisgeberschutzgesetz Bußgelder von bis zu 50.000 Euro bei fehlender oder fehlerhafter Einrichtung der internen Meldestelle verhängt werden. Dies zeigt, wie ernst der Gesetzgeber die proaktive Schaffung von Transparenz nimmt. Für Sie als Geschäftsführer ist der Kanal somit ein wesentlicher Baustein des Haftungsschirms. Er beweist, dass Sie Ihrer Organisationspflicht nachgekommen sind, interne Missstände aufdecken zu wollen, bevor sie zu einem öffentlichen Skandal oder zu behördlichen Ermittlungen führen.

Fallstudie: Geschäftsführerhaftung bei fehlender Compliance-Organisation

Ein Urteil des OLG Nürnberg macht die Konsequenzen des Organisationsverschuldens deutlich: Ein Geschäftsführer wurde zu einem hohen sechsstelligen Schadensersatz verurteilt, weil er kein adäquates Compliance-System implementiert hatte. Ein Prokurist konnte über Jahre Kreditlimits manipulieren. Das Gericht war überzeugt, dass einfache Compliance-Maßnahmen, wie die Einführung eines 4-Augen-Prinzips, den Schaden hätten verhindern können. Die Haftung traf den Geschäftsführer, weil er die *Struktur* nicht geschaffen hatte, die den Missbrauch erschwert hätte.

Ein wirksames Hinweisgebersystem ist mehr als nur eine E-Mail-Adresse. Es erfordert einen klar definierten und dokumentierten Prozess, der die Vertraulichkeit des Hinweisgebers schützt und klare Fristen für die Bearbeitung vorgibt. Dieser Prozess ist Ihr bester Entlastungsbeweis.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette: Müssen Sie jetzt jeden Zulieferer in Asien kontrollieren?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) konfrontiert Geschäftsführer mit einer scheinbar unmöglichen Aufgabe: der Überwachung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang globaler Wertschöpfungsketten. Die Angst, für Verstöße eines Unterlieferanten in Südostasien persönlich haftbar gemacht zu werden, ist groß. Doch auch hier gilt der Grundsatz des Organisationsverschuldens und der Verhältnismäßigkeit. Das Gesetz verlangt keine lückenlose Kontrolle, sondern ein angemessenes Risikomanagement.

Ihre Aufgabe ist es nicht, jeden Zulieferer persönlich zu auditieren. Ihre Pflicht ist es, ein System zu implementieren, das Risiken systematisch analysiert, priorisiert und dokumentiert. Dazu gehören:

  • Eine grundsätzliche Risikoanalyse, um potenziell gefährdete Bereiche in Ihrer Lieferkette zu identifizieren (z. B. Branchen, Regionen).
  • Die Verankerung von Präventionsmaßnahmen, wie die Einforderung von vertraglichen Zusicherungen bei direkten Zulieferern.
  • Die Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens.
  • Die lückenlose Dokumentation aller durchgeführten Maßnahmen.

Die zentrale Botschaft des LkSG ist die Risiko-Priorisierung. Sie müssen Ihre Ressourcen dort einsetzen, wo die Risiken am größten sind. Ein kleiner Zulieferer von Büroklammern in Deutschland erfordert eine andere Prüftiefe als ein Textilhersteller in einem Land mit bekannten Problemen bei Arbeitsrechten. Diese Abwägung und deren Dokumentation sind Ihr Schutzschild.

Abstrakte Visualisierung globaler Lieferketten mit Fokus auf Deutschland

Die Haftung entsteht also nicht, wenn ein Verstoß in der Tiefe der Kette unentdeckt bleibt, sondern wenn Sie kein System etabliert haben, um die Risiken angemessen zu bewältigen. Es ist der Nachweis des Bemühens, der zählt.

Identifizierungspflichten: Wann müssen Immobilienmakler und Händler Verdachtsmeldungen abgeben?

Das Geldwäschegesetz (GwG) nimmt bestimmte Berufsgruppen wie Immobilienmakler, Güterhändler oder Finanzdienstleister besonders in die Pflicht. Hier wird die persönliche Verantwortung des Geschäftsführers sehr konkret: Wer verdächtige Transaktionen nicht oder zu spät meldet, riskiert nicht nur hohe Bußgelder für das Unternehmen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Die Herausforderung besteht darin, zu erkennen, wann eine legitime Geschäftsbeziehung in einen meldepflichtigen Verdachtsfall übergeht.

Auch hier ist die Lösung ein systematischer Ansatz. Es geht darum, Mitarbeiter zu schulen und klare „Red Flags“ zu definieren, die automatisch einen Prüfprozess auslösen. Dazu gehören beispielsweise Transaktionen mit unklarer Herkunft der Mittel, die Verwendung komplexer Firmengeflechte ohne wirtschaftlichen Grund oder ein auffälliges Desinteresse des Käufers am Objekt selbst. Die Pflicht, externe Beratung einzuholen und diese sorgfältig zu prüfen, ist hierbei von höchster Relevanz, wie der Bundesgerichtshof betont.

Wer eine eigene unbeschränkte Haftung als Geschäftsleiter vermeiden will, muß externe rechtliche Beratung einholen und diese einer sorgfältigen Plausibilitätskontrolle unterziehen.

– Bundesgerichtshof, BGH-Entscheidung II ZR 234/09

Diese Plausibilitätskontrolle ist ein zentraler Aspekt der Geschäftsführer-Sorgfaltspflicht. Es reicht nicht, einen Anwalt oder Berater zu beauftragen. Sie müssen als Geschäftsführer nachvollziehen können, warum der Berater zu seiner Einschätzung kommt. Wenn Ihnen eine Empfehlung unlogisch oder zu riskant erscheint, müssen Sie nachfragen. Diese kritische Auseinandersetzung müssen Sie dokumentieren, um im Ernstfall Ihr pflichtgemäßes Handeln beweisen zu können.

Makroaufnahme von Immobiliendokumenten mit abstrakten Mustern

Die Einrichtung eines solchen Prüfsystems, das auf klaren Indikatoren basiert und Eskalationsstufen beinhaltet, ist der wirksamste Schutz vor dem Vorwurf, Warnsignale ignoriert zu haben.

Geschenke und Einladungen: Wo endet die Gastfreundschaft und wo beginnt die Bestechung?

Die Grenze zwischen einer freundlichen Geste und einem strafbaren Korruptionsdelikt (§§ 299, 331 ff. StGB) ist oft fließend und eine der heikelsten Zonen für jedes Unternehmen. Ein gut gemeintes Weihnachtsgeschenk oder eine Einladung zu einem Sportereignis kann schnell den Anschein der unzulässigen Beeinflussung erwecken. Für Sie als Geschäftsführer besteht die Gefahr doppelt: Sie haften nicht nur für Ihr eigenes Verhalten, sondern auch, wenn Sie keine klaren Regeln aufstellen, die Ihre Mitarbeiter vor solchen Fehltritten schützen.

Fallstudie: Fristlose Kündigung wegen Annahme von Fußballkarten

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte die fristlose Kündigung eines Mitarbeiters, der von einem Geschäftspartner wertvolle Fußballkarten angenommen hatte. Das Gericht stellte klar: Es kommt nicht darauf an, ob eine Entscheidung tatsächlich beeinflusst wurde. Es reicht bereits aus, dass die Zuwendung nach Art und Umfang geeignet war, geschäftliche Entscheidungen zu beeinflussen. Dies unterstreicht die Notwendigkeit präventiver und klarer Regelungen.

Die effektivste Prävention ist eine transparente und für alle verständliche Compliance-Richtlinie zu Geschenken und Einladungen. Diese sollte klare Wertgrenzen und Genehmigungsprozesse definieren. Ein solches Regelwerk schützt nicht nur das Unternehmen, sondern gibt auch den Mitarbeitern die nötige Handlungssicherheit. Der folgende Überblick zeigt, wie eine solche Staffelung aussehen kann.

Compliance-Richtwerte für Geschenke und Einladungen
Kategorie Wertgrenze Genehmigungspflicht Steuerliche Behandlung
Streuartikel bis 10 € Keine Steuerfrei
Aufmerksamkeiten bis 35 € Information Vorgesetzter Freigrenze § 37b EStG
Geschenke 35-60 € Schriftliche Genehmigung Pauschalversteuerung möglich
Wertvolle Zuwendungen über 60 € Generell unzulässig Voll steuerpflichtig

Durch die Implementierung einer solchen klaren Richtlinie kommen Sie Ihrer Organisationspflicht nach und minimieren das Risiko, dass aus Gastfreundschaft ein Korruptionsfall wird.

Das Datenschutz-Audit: Wie Sie beweisen, dass Sie DSGVO-konform arbeiten, wenn die Behörde fragt

Seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Risiko empfindlicher Bußgelder allgegenwärtig. Allein im Jahr 2024 wurden laut einer Erhebung 266 Bußgeldbescheide von deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden erlassen. Die entscheidende Frage im Falle einer Prüfung ist nicht, ob in Ihrem Unternehmen jemals ein Fehler passiert ist, sondern: Können Sie systematisch nachweisen, dass Sie die Vorgaben der DSGVO ernst nehmen und umsetzen? Es ist die Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO, die hier im Fokus steht.

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers rückt dabei immer stärker in den Fokus der Behörden. Dies bestätigt auch eine aktuelle Analyse von Rechtsexperten.

Die zunehmende Fokussierung auf die persönliche Haftung von Führungskräften markiert eine neue Phase in der DSGVO-Durchsetzung.

– Verena Grentzenberg, DLA Piper GDPR Survey 2025

Ein Datenschutz-Audit ist somit kein einmaliges Projekt, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Das Ziel ist, jederzeit auskunftsfähig gegenüber den Aufsichtsbehörden zu sein. Der Schlüssel hierzu ist eine saubere und aktuelle Dokumentation. Sie ist Ihr bester und oft einziger Entlastungsbeweis. Wenn die Behörde anklopft, müssen Sie in der Lage sein, die wesentlichen Dokumente schnell und vollständig vorzulegen.

Ihr Notfall-Ordner für die Datenschutzbehörde: Die 5 Kerndokumente

  1. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSGVO): Führen Sie eine vollständige und aktuelle Liste aller Prozesse, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  2. Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs): Beschreiben Sie konkret, wie Sie Daten schützen (z.B. durch Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Firewalls).
  3. Datenschutz-Folgenabschätzungen: Weisen Sie nach, dass Sie für besonders riskante Verarbeitungen (z.B. Videoüberwachung) eine formale Risikobewertung durchgeführt haben.
  4. Löschkonzept: Legen Sie klare Regeln und Fristen fest, wann welche Daten gelöscht werden müssen, und dokumentieren Sie deren Einhaltung.
  5. Verträge zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO): Halten Sie alle Verträge mit externen Dienstleistern (z.B. Cloud-Anbieter, Newsletter-Tool) bereit, die in Ihrem Auftrag Daten verarbeiten.

Indem Sie diese Dokumente pflegen, beweisen Sie, dass Datenschutz in Ihrem Unternehmen kein Lippenbekenntnis, sondern gelebte Praxis ist – der effektivste Schutz vor persönlicher Haftung.

Steuerstrafverfahren droht: Warum der „normale“ Steuerberater jetzt der falsche Ansprechpartner ist

Der Moment, in dem die Steuerfahndung unangekündigt im Büro steht, gehört zu den größten Albtraumszenarien eines jeden Geschäftsführers. In dieser Extremsituation werden die Weichen für eine mögliche persönliche Haftung gestellt. Ein häufiger und oft fataler Fehler ist der Griff zum Telefon, um den langjährigen „Haus-Steuerberater“ anzurufen. So verständlich dieser Reflex ist, so gefährlich kann er sein. Denn ein Steuerberater, der auf Gestaltungsberatung und Buchhaltung spezialisiert ist, ist in der Regel kein Experte für die prozessualen Finessen des Steuerstrafrechts.

Symbolische Darstellung einer Bürodurchsuchung aus der Vogelperspektive

Ein Steuerstrafverfahren ist kein normales Besteuerungsverfahren. Es gelten die Regeln der Strafprozessordnung. Sie haben als Beschuldigter ein umfassendes Schweigerecht, das Sie unbedingt nutzen sollten. Jede unbedachte Äußerung kann später gegen Sie verwendet werden. Ein auf Steuerstrafrecht spezialisierter Fachanwalt weiß das und wird als erstes für Ruhe sorgen und die Kommunikation mit den Fahndern übernehmen. Er prüft die Rechtmäßigkeit der Durchsuchung und stellt sicher, dass keine prozessualen Fehler zu Ihren Lasten gemacht werden.

Fallstudie: Fehlerhafte Selbstanzeige führt zur Verurteilung

Ein Geschäftsführer beauftragte seinen Haussteuerberater mit der Erstellung einer Selbstanzeige nach § 371 AO, um eine frühere Steuerverkürzung zu korrigieren. Aufgrund formaler Fehler und weil nicht alle relevanten Fakten vollständig aufgedeckt wurden, war die Selbstanzeige unwirksam. Statt der erhofften Straffreiheit kam es zur Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Ein spezialisierter Fachanwalt für Steuerstrafrecht hätte diese Fallstricke gekannt und vermieden.

Ihre Sorgfaltspflicht als Geschäftsführer gebietet es, in Krisensituationen die bestmögliche Expertise zu Rate zu ziehen. Im Falle eines Steuerstrafverfahrens ist das unzweifelhaft ein Fachanwalt für Steuerstrafrecht. Die richtige Expertenwahl ist ein entscheidender Teil Ihres dokumentierbaren Bemühens, den Schaden für das Unternehmen abzuwenden.

In der Krise zählt nur die richtige Expertise. Die Unterscheidung zwischen steuerlicher Beratung und strafrechtlicher Verteidigung ist für den Schutz Ihres persönlichen Vermögens essenziell.

IT-Consulting für Nicht-Techies: Wie Sie verhindern, dass IT-Dienstleister Ihnen unnötige Hardware verkaufen

Die IT-Sicherheit ist ein klassisches Feld, in dem Geschäftsführer auf externe Expertise angewiesen sind. Doch diese Abhängigkeit birgt Risiken. Ohne technisches Fachwissen ist es schwer zu beurteilen, ob die vorgeschlagenen Investitionen in neue Server, Firewalls oder Software-Lizenzen wirklich notwendig sind oder ob der Dienstleister primär seine eigenen Produkte verkaufen möchte. Hier greift erneut die Pflicht zur Plausibilitätskontrolle, auch und gerade als Nicht-Techniker.

Sie müssen nicht wissen, wie ein Server funktioniert. Aber Sie müssen die richtigen Fragen stellen, um die unternehmerische Notwendigkeit einer Maßnahme zu hinterfragen. Es geht darum, vom „Was“ (Wir brauchen einen neuen Server) zum „Warum“ und „Wozu“ zu kommen. (Warum reicht der alte nicht mehr? Welches konkrete Geschäftsrisiko wird durch die Neuanschaffung minimiert? Was passiert, wenn wir es nicht tun?). Ihre Aufgabe ist die eines kritischen Sparringspartners, nicht die eines passiven Abnickers.

Eine Entscheidung der Rechtsprechung macht deutlich, dass die Implementierung eines Compliance-Management-Systems (CMS) als zentral für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten angesehen wird. Dies gilt auch für den IT-Bereich. Wie die Rechtsanwaltskanzlei Clience Legal ausführt, sind Geschäftsführer gut beraten, ein solches System zu nutzen, um ihr Haftungspotenzial zu verringern und die Rechtmäßigkeit ihres Handelns zu gewährleisten.

Die folgende Tabelle bietet Ihnen fünf einfache, aber wirkungsvolle Kontrollfragen, die Sie Ihrem IT-Dienstleister stellen können, um dessen Vorschläge auf den Prüfstand zu stellen – ganz ohne Technik-Jargon.

Kontrollfragen für IT-Dienstleister ohne Technik-Jargon
Bereich Frage an IT-Dienstleister Warnsignale
Backup Wie oft werden Backups erstellt und wo werden sie gespeichert? Nur lokale Speicherung, seltener als täglich
Wiederherstellung Wie lange dauert eine komplette Systemwiederherstellung im Notfall? Länger als 24 Stunden oder unklare Antworten wie „kommt darauf an“
Zugriffskontrolle Wer hat Administratorenrechte und wie wird das dokumentiert? Keine klare, schriftliche Dokumentation vorhanden
Updates Wie wird sichergestellt, dass alle Systeme zeitnah Sicherheitsupdates erhalten? Manuell oder nur „bei Bedarf“
Notfallplan Was ist der konkrete, schriftlich fixierte Plan bei einem Ransomware-Angriff? Kein schriftlicher Plan vorhanden

Indem Sie diese Fragen stellen und die Antworten dokumentieren, schaffen Sie einen Delegationsnachweis. Sie belegen, dass Sie sich aktiv mit der IT-Sicherheit auseinandergesetzt und Ihre Aufsichtspflicht ernst genommen haben.

Kontrolle durch die richtigen Fragen ist auch ohne Fachwissen möglich. Die Fähigkeit zur kritischen Hinterfragung von Experten ist ein mächtiges Werkzeug zur Haftungsbegrenzung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Persönliche Haftung entsteht meist nicht durch Unwissen, sondern durch Organisationsverschulden.
  • Ein funktionierendes Compliance-System ist kein Kostenfaktor, sondern Ihr wirksamster Haftungsschirm.
  • Delegation entbindet nicht von der Pflicht zur Kontrolle: Eine dokumentierte Plausibilitätsprüfung externer Berater ist unerlässlich.

Fiskalische Beratung statt bloße Verwaltung: Wie Sie durch vorausschauende Gestaltung die Steuerlast Ihrer GmbH um 20% senken

Ein effektives Compliance-System dient nicht nur der reaktiven Abwehr von Haftungsrisiken, sondern eröffnet auch proaktive Gestaltungsmöglichkeiten. Dies wird besonders im Bereich der Steuern deutlich. Viele Unternehmen betrachten ihren Steuerberater als reinen Verwalter, der die Buchhaltung erledigt und die Steuererklärungen fristgerecht einreicht. Das wahre Potenzial liegt jedoch in der vorausschauenden fiskalischen Gestaltung – also in der strategischen Planung, die die Steuerlast legal und nachhaltig senkt.

Strukturen wie die Gründung einer Holding, die Nutzung von Verrechnungspreisen im Konzern oder die steueroptimierte Gestaltung von Geschäftsführergehältern können die Steuerquote einer GmbH signifikant reduzieren. Doch gerade bei solchen Gestaltungen ist die Gefahr eines späteren Vorwurfs der Steuerhinterziehung oder des Gestaltungsmissbrauchs hoch. Hier schließt sich der Kreis zur persönlichen Haftung. Wie der Bundesgerichtshof klargestellt hat, unterliegen auch solche Gestaltungen der strengen Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers.

Der BGH macht in seiner Rechtsprechung zur persönlichen Haftung deutlich, dass Organmitglieder auch für riskante Steuergestaltungen geradestehen müssen. Die Absicherung durch externe rechtliche Gutachten und deren sorgfältige Plausibilitätskontrolle ist daher kein „Nice-to-have“, sondern eine zwingende Voraussetzung für die Haftungsbefreiung. Die Dokumentation der wirtschaftlichen Gründe für eine gewählte Struktur ist entscheidend, um den Vorwurf einer rein steuerlich motivierten Gestaltung zu entkräften.

Eine gute fiskalische Beratung geht also Hand in Hand mit einer soliden Tax Compliance. Sie identifiziert nicht nur Einsparpotenziale, sondern sichert diese auch rechtlich so ab, dass sie einer Betriebsprüfung standhalten. So wird aus Compliance nicht nur ein Schutzschild, sondern ein echtes Wertschöpfungsinstrument für Ihr Unternehmen.

Warten Sie nicht auf eine Krise. Der erste Schritt zu wirksamem Haftungsschutz ist eine systematische Risikoanalyse für Ihr Unternehmen. Beginnen Sie noch heute damit, Ihr Compliance-System als strategisches Führungsinstrument zu begreifen und aufzubauen.

Geschrieben von Andreas Müller, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, spezialisiert auf die steuerliche Gestaltung von Unternehmensstrukturen und Vermögensnachfolge. Er betreut mittelständische Unternehmen (KMU) und vermögende Privatpersonen bei der Optimierung ihrer Steuerlast.