Veröffentlicht am März 15, 2024

Die Jagd nach Steuervorteilen führt Spitzenverdiener oft in die Falle schlecht rentierender Investments, insbesondere bei Denkmalimmobilien.

  • Der wahre Wert einer Kapitalanlage liegt in ihrer fundamentalen Rendite und nicht primär in der steuerlichen Abschreibung.
  • Komplexe Strukturen wie eine vermögensverwaltende GmbH bringen erhebliche laufende Kosten mit sich und lohnen sich nur bei einer strategischen Gesamtbetrachtung.

Empfehlung: Prüfen Sie jedes Steuersparmodell zuerst als reines Investment. Nur wenn die Rendite auch ohne den Bonus stimmt, ist es eine Überlegung wert.

Als Arzt, Anwalt oder erfolgreicher Unternehmer kennen Sie das Gefühl nur zu gut: Ein erheblicher Teil Ihrer hart erarbeiteten Einnahmen fließt direkt an das Finanzamt. Der Spitzensteuersatz schmerzt und die Suche nach legalen Wegen zur Steueroptimierung wird zu einer jährlichen, oft frustrierenden Routine. In Gesprächen mit Kollegen oder bei der Lektüre von Finanzmagazinen taucht dabei unweigerlich ein Begriff auf, der wie eine magische Formel klingt: die Denkmalimmobilie. Die Versprechen sind verlockend – massive Abschreibungen, die die Steuerlast dramatisch senken und gleichzeitig einen Sachwert schaffen.

Die gängige Meinung ist, dass dies der Königsweg für Gutverdiener sei. Man kauft ein historisches Gebäude, lässt es sanieren und kann, so das Versprechen, bis zu 100% der Sanierungskosten über 12 Jahre bei Vermietung von der Steuer absetzen. Die Rechnung scheint einfach: Weniger Steuern zahlen und am Ende eine wertvolle Immobilie besitzen. Doch genau diese verkürzte Sichtweise ist brandgefährlich. Sie verleitet zu impulsiven Entscheidungen, getrieben vom Wunsch, dem Fiskus ein Schnippchen zu schlagen, koste es, was es wolle.

Doch was, wenn der alleinige Fokus auf die Steuerersparnis der größte Fehler ist? Was, wenn die Denkmalimmobilie, die als Steuersparmodell angepriesen wird, sich als finanzielles „Sanierungsgrab“ entpuppt, das Kapital bindet, unerwartete Kosten verursacht und am Ende eine miserable Gesamtrendite liefert? Die wahre Kunst der Steueroptimierung liegt nicht darin, das Modell mit der höchsten Abschreibungsquote zu finden. Sie liegt in der strategischen Perspektive eines Unternehmers: Ein Investment muss sich zuerst fundamental rechnen. Der Steuervorteil ist ein willkommener Bonus, aber niemals der alleinige Kaufgrund.

Dieser Artikel bricht mit der oberflächlichen Betrachtung. Wir werden verschiedene Modelle zur Steuergestaltung nicht nur erklären, sondern sie aus der kritischen Sicht eines strategischen Beraters bewerten. Wir analysieren, wann eine Struktur wie die „Spardosen-GmbH“ wirklich Sinn ergibt, warum die Mietrendite wichtiger ist als vage Wertsteigerungshoffnungen und wie Sie eine Denkmalimmobilie bewerten müssen, um nicht in die Steuer-Rendite-Falle zu tappen.

Der folgende Leitfaden bietet Ihnen einen strukturierten Überblick über die wichtigsten strategischen Überlegungen zur Steueroptimierung. Jedes Kapitel beleuchtet einen spezifischen Aspekt, um Ihnen eine fundierte und risikobewusste Entscheidungsgrundlage zu bieten.

IAB nutzen: Wie Sie mit einer Solaranlage schon heute Steuern für Gewinne von morgen sparen

Die Kombination aus Denkmalschutz und zukunftsorientierter Technologie wie Photovoltaik mag auf den ersten Blick widersprüchlich klingen. Doch genau hier zeigt sich, ob eine Denkmalimmobilie mehr als nur ein Abschreibungsobjekt ist – nämlich ein zukunftsfähiges Investment. Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ist ein mächtiges Instrument für Gewerbetreibende und Freiberufler, um zukünftige Investitionen vorzuziehen und die aktuelle Steuerlast zu senken. Planen Sie beispielsweise die Installation einer Solaranlage auf dem Dach Ihrer Praxis oder Kanzlei, können Sie bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits im Vorfeld gewinnmindernd geltend machen.

Dieser Ansatz wird besonders bei Denkmalimmobilien interessant. Entgegen der veralteten Annahme, dass Denkmalschutz und erneuerbare Energien sich ausschließen, gibt es heute innovative Lösungen. Spezielle Solardachziegel fügen sich harmonisch in historische Dachlandschaften ein und werden zunehmend von den Behörden genehmigt. Dies verwandelt eine reine Kostenposition (Dachsanierung) in ein ertragsbringendes Asset. Die KfW unterstützt solche Vorhaben zusätzlich mit dem Förderprogramm „Effizienzhaus Denkmal“, das eine extrem günstige Finanzierung ermöglicht, wenn gleichzeitig energetische Sanierungsmaßnahmen wie eine Dämmung umgesetzt werden. Der strategische Gewinn ist doppelt: Sie senken Ihre aktuelle Steuerlast durch den IAB und schaffen gleichzeitig eine Immobilie, die durch niedrigere Energiekosten und nachhaltige Technologie langfristig an Wert und Attraktivität gewinnt.

Historisches Gebäude mit dezenten Solardachziegeln in harmonischer Integration

Wie dieses Beispiel zeigt, wird aus einer Immobilie mit Sanierungsstau ein modernes und rentables Objekt. Die Denkmal-AfA ist hierbei nur ein Teil eines umfassenden Konzepts, das auf Wertsteigerung und laufende Erträge abzielt. Der Fokus verschiebt sich von der reinen Steuerersparnis hin zu einer unternehmerischen Entscheidung für ein qualitativ hochwertiges und marktfähiges Objekt.

Die Spardosen-GmbH: Ab welchem Vermögen lohnt sich der bürokratische Aufwand wirklich?

Die vermögensverwaltende GmbH, oft als „Spardosen-GmbH“ bezeichnet, wird häufig als Allheilmittel zur Steueroptimierung für Immobilien- und Kapitalvermögen propagiert. Die Vorteile klingen überzeugend: Mieteinnahmen werden nur mit rund 16 % besteuert statt mit dem persönlichen Spitzensteuersatz von bis zu 45 %. Zudem können Gewinne aus Aktienverkäufen fast steuerfrei thesauriert werden. Doch diese Darstellung lässt einen entscheidenden Faktor außer Acht: die Kosten der Komplexität. Die Gründung und der laufende Betrieb einer GmbH verursachen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand für Buchführung, Jahresabschlüsse und Steuerberatung. Diese Kosten fressen die Steuervorteile bei kleineren Vermögen schnell wieder auf.

Die Entscheidung für oder gegen eine GmbH ist daher keine pauschale, sondern eine hochindividuelle strategische Abwägung. Entscheidend ist nicht nur die Höhe des Vermögens, sondern auch die Anlagestrategie. Wer Immobilien langfristig halten und später steuerfrei veräußern will (nach 10 Jahren im Privatbesitz), für den ist die GmbH oft ein Nachteil, da hier bei Verkauf immer Steuern anfallen. Wer hingegen aktiv mit Aktien handelt und Gewinne reinvestieren möchte, kann enorm profitieren. Eine Analyse zeigt, dass sich hier eine Steuerlast von nur 1,54% auf Aktiengewinne statt 26,375% privat realisieren lässt. Die folgende Tabelle verdeutlicht die zentralen Unterschiede:

Steuerbelastung: Privatvermögen vs. vermögensverwaltende GmbH
Kriterium Privatvermögen Vermögensverwaltende GmbH
Steuersatz Mieteinnahmen bis 45% + Soli 15,83% (bei erweiterter Gewerbesteuerkürzung)
Verkauf nach 10 Jahren Steuerfrei Ca. 30% Steuern
Laufende Kosten Gering Jahresabschluss, Steuerberatung nicht unerheblich
Mindestvolumen sinnvoll Ab 0 EUR Ab ca. 500.000 EUR

Die GmbH ist kein Selbstzweck, sondern ein Werkzeug für eine spezifische Strategie. Sie lohnt sich in der Regel erst ab einem Anlagevolumen von mindestens 500.000 Euro und einer langfristigen, auf Thesaurierung ausgerichteten Anlagestrategie. Für den reinen Halt von einer oder zwei Mietimmobilien ist der private Besitz oft die einfachere und letztlich rentablere Lösung.

Kettenschenkung: Wie Sie Immobilien steuerfrei an die Kinder übertragen (10-Jahres-Frist)

Die Weitergabe von Vermögen an die nächste Generation ist ein zentrales Anliegen vieler erfolgreicher Familien. Gerade bei großen Immobilienvermögen, wie sie durch mehrere Denkmalimmobilien entstehen können, wird die Schenkung- und Erbschaftsteuer schnell zu einer erheblichen Belastung. Die sogenannte Kettenschenkung ist ein legales und vom Bundesfinanzhof anerkanntes Gestaltungsinstrument, um hohe Steuerzahlungen zu vermeiden. Das Prinzip ist einfach: Anstatt dass ein Elternteil ein großes Vermögen direkt an ein Kind überträgt, wird es gestaffelt.

Beispiel: Ein Vater besitzt eine Immobilie im Wert von 1.000.000 €. Schenkt er sie direkt seinem Sohn, liegt der Wert über dem Freibetrag von 400.000 €, und auf die restlichen 600.000 € fällt Schenkungsteuer an. Bei der Kettenschenkung überträgt der Vater zunächst die Hälfte der Immobilie (Wert 500.000 €) steuerfrei an seine Ehefrau (Freibetrag 500.000 €). Anschließend können beide Elternteile jeweils ihren Anteil im Wert von 500.000 € an den Sohn schenken. Da jeder Elternteil einen Freibetrag von 400.000 € pro Kind hat, werden insgesamt 800.000 € steuerfrei übertragen, was die Steuerlast erheblich reduziert.

Der entscheidende Faktor für die rechtliche Anerkennung ist die Einhaltung der 10-Jahres-Frist. Die Freibeträge können alle zehn Jahre erneut voll ausgeschöpft werden. Eine weitere kritische Bedingung ist, dass die erste beschenkte Person (im Beispiel die Ehefrau) frei über das Vermögen verfügen kann und nicht vertraglich zur Weitergabe verpflichtet ist. Andernfalls könnte das Finanzamt einen Gestaltungsmissbrauch unterstellen. Eine sorgfältige, notariell beurkundete Dokumentation jeder einzelnen Übertragung ist daher unerlässlich, um die Gestaltung rechtssicher zu machen und das Familienvermögen für die Zukunft zu sichern.

Container-Direktinvestments: Warum Steuervorteile oft das Risiko eines Totalverlusts verschleiern

Auf der Suche nach hohen Renditen und Steuervorteilen stoßen Anleger unweigerlich auf Angebote aus dem sogenannten „Grauen Kapitalmarkt“. Ein populäres Beispiel sind Container-Direktinvestments. Die Anbieter locken mit Renditen von 6-10 % p.a. und steuerlichen Vorteilen, die auf den ersten Blick attraktiv erscheinen. Doch hier lauert die Steuer-Rendite-Falle in ihrer reinsten Form. Der Fokus auf den Steuervorteil vernebelt den Blick auf die fundamentalen Risiken, die bei solchen Investments ungleich höher sind als bei einer Immobilie.

Ein Container ist ein bewegliches Wirtschaftsgut, das verschleißt, dessen Wert von globalen Handelsströmen abhängt und das im Krisenfall (z.B. bei Insolvenz der Verwaltungsgesellschaft) wertlos werden kann. Das Risiko eines Totalverlusts ist real. Eine Denkmalimmobilie hingegen ist ein Sachwert, der fest mit Grund und Boden verbunden ist. Selbst bei einem Markteinbruch oder einer missglückten Sanierung bleibt ein erheblicher Substanzwert erhalten. Die Regulierung ist ein weiterer entscheidender Unterschied: Während der Immobilienmarkt in Deutschland stark reguliert ist, operieren viele Anbieter von Container-Investments in einer rechtlichen Grauzone ohne BaFin-Aufsicht.

Visuelle Metapher für Investitionsrisiko durch Balance zwischen historischem Gebäude und modernem Container

Die Gegenüberstellung macht deutlich, warum die alleinige Betrachtung von Rendite und Steuern trügerisch ist. Eine scheinbar niedrigere Rendite einer Denkmalimmobilie kann nach Berücksichtigung des Risikos und der Wertstabilität die weitaus klügere unternehmerische Entscheidung sein.

Risikoprofil: Denkmalimmobilien vs. Container-Investments
Risikokriterium Denkmalimmobilie Container-Investment
Totalverlustrisiko Sehr gering (Substanzwert bleibt) Hoch (Marktabhängig)
Renditeerwartung 4-6% p.a. 6-10% p.a. (aber volatil)
Exit nach 10 Jahren Steuerfrei bei Privatbesitz Steuerpflichtig
Regulierung BaFin-reguliert Oft Grauer Kapitalmarkt
Wertstabilität Hoch (Immobilie + Lage) Niedrig (Verschleiß)

Steuerbonus § 35a EStG: Wie Sie 20% Ihrer Renovierungskosten vom Staat zurückholen

Neben den großen strategischen Hebeln wie der Denkmal-AfA gibt es auch kleinere, aber dennoch wirksame Instrumente zur Steuersenkung, die jeder Immobilienbesitzer kennen sollte. Der § 35a des Einkommensteuergesetzes (EStG) für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen ist ein solches Werkzeug. Er ist besonders für Eigentümer relevant, die ihre Denkmalimmobilie selbst bewohnen. Wichtig ist die klare Abgrenzung: Während die Denkmal-AfA die spezifischen, denkmalschutzbedingten Sanierungskosten abdeckt, zielt § 35a auf allgemeine Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ab.

Konkret können Sie für Handwerkerleistungen, die in Ihrem selbstgenutzten Haushalt erbracht werden (z. B. Malerarbeiten, die Erneuerung des Badezimmers oder die Wartung der Heizungsanlage), 20 % der Arbeitskosten direkt von Ihrer Steuerschuld abziehen. Materialkosten sind nicht begünstigt. Der Gesetzgeber ermöglicht hier eine zusätzliche Ersparnis von 20 % der Handwerkerleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr. Das bedeutet, bei Handwerker-Arbeitskosten von 6.000 Euro schöpfen Sie den Bonus voll aus.

Die Voraussetzungen sind einfach, müssen aber strikt eingehalten werden: Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung, die die Arbeitskosten getrennt ausweist, und der Rechnungsbetrag muss per Banküberweisung beglichen werden. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Für Eigennutzer einer Denkmalimmobilie ergibt sich somit eine interessante Kombinationsmöglichkeit: Die hohen, denkmalbedingten Kosten werden über die AfA steuerlich geltend gemacht, während für alle anderen „normalen“ Renovierungsarbeiten der Steuerbonus nach § 35a genutzt werden kann. Dies maximiert die Steuerersparnis und trägt zur Werterhaltung der Immobilie bei.

Fiskalische Beratung statt bloße Verwaltung: Wie Sie durch vorausschauende Gestaltung die Steuerlast Ihrer GmbH um 20% senken

Viele Unternehmer und Spitzenverdiener betrachten ihren Steuerberater als notwendige, aber passive Instanz, die lediglich die Buchhaltung erledigt und die Steuererklärung einreicht. Dies ist ein teurer Irrtum. Ein exzellenter Berater agiert nicht als Verwalter der Vergangenheit, sondern als Architekt Ihrer finanziellen Zukunft. Der wahre Wert liegt in der proaktiven, vorausschauenden Gestaltung, die weit über das bloße Ausfüllen von Formularen hinausgeht. Das Ziel ist es, legale Strukturen zu schaffen, die die Steuerlast systematisch und nachhaltig senken.

Ein Paradebeispiel für solche strategische Gestaltung ist die optimale Nutzung einer vermögensverwaltenden GmbH. Wie bereits diskutiert, ist sie nicht für jeden geeignet. Wenn sie aber zur Strategie passt, kann durch geschickte Gestaltung das volle Potenzial entfaltet werden. Ein entscheidender Punkt ist die erweiterte Gewerbesteuerkürzung. Eine vermögensverwaltende GmbH, die ausschließlich eigenen Grundbesitz verwaltet und vermietet, kann von der Gewerbesteuer befreit werden. Dies senkt die Gesamtsteuerbelastung auf Mieteinnahmen auf die bereits erwähnten ca. 16 %. Ein guter Berater stellt sicher, dass die Satzung und die tatsächliche Geschäftsführung der GmbH exakt auf diese Befreiung ausgerichtet sind und keine „schädlichen“ Tätigkeiten ausgeführt werden, die den Steuervorteil zunichtemachen würden.

Ein strategischer Berater blickt zudem über den Tellerrand der Immobilien hinaus. Er analysiert die gesamte Vermögensstruktur. Hält die GmbH beispielsweise auch Aktien, kann er Gestaltungen empfehlen, die die Steuerlast auf Dividenden und Veräußerungsgewinne drastisch reduzieren. Diese proaktive Herangehensweise, die steuerliche, rechtliche und wirtschaftliche Aspekte verknüpft, kann die effektive Steuerlast einer GmbH im Vergleich zu einer unstrukturierten Herangehensweise leicht um 20 % oder mehr senken. Es geht darum, das System legal zu nutzen, anstatt nur passiv darauf zu reagieren.

Der Wechsel von einer reinen Verwaltungs- zu einer Gestaltungsberatung ist ein entscheidender Schritt zur Maximierung Ihres Nettovermögens.

Immobilie als Kapitalanlage: Warum die Mietrendite wichtiger ist als die Hoffnung auf Wertsteigerung

Der größte Fehler, den Investoren bei Denkmalimmobilien machen, ist die Fixierung auf den Steuervorteil und die vage Hoffnung auf zukünftige Wertsteigerungen. Beides sind unsichere Variablen. Die Denkmal-AfA läuft nach 12 Jahren aus, und Immobilienpreise können stagnieren oder sogar fallen. Die einzige Konstante, die ein solides Fundament für Ihr Investment bildet, ist der laufende Cashflow – die Mietrendite. Eine Immobilie, die sich nicht aus den Mieteinnahmen selbst trägt, ist kein Investment, sondern ein Zuschussgeschäft.

Eine professionelle Investment-Hygiene gebietet es, jede Immobilie zuerst ohne Steuervorteile zu bewerten. Stellen Sie sich die Frage: „Würde ich dieses Objekt auch kaufen, wenn es keine Denkmal-AfA gäbe?“ Nur wenn die Antwort „Ja“ lautet, weil die Lage exzellent, die Bausubstanz gut und die erwartete Mietrendite solide ist, sollten Sie überhaupt in die Detailprüfung einsteigen. Langfristige Analysen untermauern diesen Ansatz: Gut ausgewählte Denkmalimmobilien haben eine beeindruckende Performance, die nicht nur auf Steuereffekten beruht. So zeigen Studien eine durchschnittliche Gesamtrendite von 8,3% p.a. über 20 Jahre, getragen von Mieteinnahmen und solider Wertentwicklung.

Metaphorische Darstellung der Balance zwischen Mietrendite und Wertsteigerung

Die Lage ist dabei der entscheidende Faktor für die Mietrendite. In A-Lagen wie München oder Hamburg sind die Kaufpreise so hoch, dass die Brutto-Mietrenditen oft nur bei 2,5-3,5 % liegen. In aufstrebenden B- oder C-Lagen (z.B. Leipzig, Görlitz) können Sie hingegen Renditen von 5-7 % erzielen. Diese höheren laufenden Erträge bieten einen viel größeren Sicherheitspuffer gegen Mietausfälle oder unerwartete Kosten. Die Wertsteigerung ist dann ein willkommener Bonus, aber nicht die Existenzgrundlage Ihres Investments. Cashflow ist Fakt, Wertsteigerung ist Hoffnung. Ein kluger Investor verlässt sich auf Fakten.

Diese fundamentale Investment-Perspektive ist der Schlüssel, um die Spreu vom Weizen bei Denkmalimmobilien zu trennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Investment-Hygiene zuerst: Bewerten Sie jede Immobilie anhand ihrer fundamentalen Kennzahlen (Lage, Mietrendite), bevor Sie den Steuervorteil berücksichtigen.
  • Kosten der Komplexität verstehen: Komplexe Strukturen wie eine GmbH verursachen hohe laufende Kosten und lohnen sich nur ab einem signifikanten Vermögen und mit der richtigen Strategie.
  • Langfristige Strategie schlägt kurzfristige Steuerjagd: Ein Investment, das sich über 10-20 Jahre rechnet, ist wertvoller als eine kurzfristige, hohe Abschreibung bei einem minderwertigen Objekt.

Einkommensteuererklärung für Gutverdiener: Warum Sie ohne Steuerberater oft 1.500 € verschenken

Die Komplexität des deutschen Steuerrechts nimmt mit der Höhe des Einkommens und der Vielfalt der Einkunftsarten exponentiell zu. Gerade für Spitzenverdiener mit Kapital- und Mieteinnahmen, womöglich aus einer Denkmalimmobilie, ist der Versuch, die Steuererklärung selbst zu erstellen, nicht nur zeitaufwendig, sondern oft auch teuer. Die Wahrscheinlichkeit, wichtige Pauschalen, Freibeträge oder Absetzungsmöglichkeiten zu übersehen, ist enorm hoch. Studien und Erfahrungen aus der Beratungspraxis zeigen, dass Gutverdiener ohne professionelle Hilfe im Durchschnitt mindestens 1.500 € pro Jahr an das Finanzamt verschenken.

Bei einer Denkmalimmobilie potenziert sich dieses Risiko. Die korrekte Aufteilung der Anschaffungskosten, die genaue Dokumentation der Sanierungskosten und die Abstimmung mit der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde sind Fehlerquellen, die zu teuren Rückfragen oder sogar zur Aberkennung der AfA führen können. Ein spezialisierter Steuerberater ist hier kein reiner Dienstleister, sondern eine Investition in die finanzielle Sicherheit und die Maximierung Ihrer Rendite. Er kennt die Fallstricke und sorgt dafür, dass alle notwendigen Unterlagen korrekt und vollständig sind.

Nach 12 Jahren Abschreibung werden Denkmalimmobilien erfahrungsgemäß mit einem höheren Preis wiederverkauft, als sie eingekauft wurden.

– MONUVIDA Marktanalyse, 8 Gründe für Denkmalimmobilien 2024

Dieser positive Ausblick auf die langfristige Wertentwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, von Anfang an alles richtig zu machen. Eine saubere Dokumentation ist die Basis für eine problemlose Abwicklung mit dem Finanzamt und einen späteren erfolgreichen Verkauf.

Ihr Aktionsplan: Checkliste für die Denkmal-AfA in der Steuererklärung

  1. Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nach § 7i EStG einholen und prüfen.
  2. Alle Handwerkerrechnungen detailliert mit Leistungsverzeichnis sammeln und archivieren.
  3. Den Aufteilungsplan des Bauträgers (Grundstücksanteil vs. Gebäudeanteil) bereithalten.
  4. Eine lückenlose Dokumentation aller Sanierungskosten, getrennt nach Kostenarten, erstellen.
  5. Bei Vermietung: Mietverträge, Kontoauszüge der Mieteingänge und Nebenkostenabrechnungen zusammenstellen.

Letztendlich ist die professionelle Begleitung der Schlüssel, um die Früchte Ihrer Investition zu ernten. Um die Grundlagen Ihrer Anlagestrategie zu festigen, ist es entscheidend, sich stets an den wichtigsten Grundsatz zu erinnern: die Priorisierung der fundamentalen Rendite vor dem Steuervorteil.

Der nächste logische Schritt ist daher nicht, blind ein Objekt zu kaufen, sondern Ihre persönliche Situation mit einem spezialisierten Berater zu analysieren, um eine maßgeschneiderte und risikoadjustierte Strategie zu entwickeln.

Häufige Fragen zum Thema Steueroptimierung mit Immobilien

Gilt § 35a EStG auch für vermietete Denkmalimmobilien?

Nein, § 35a EStG gilt nur für selbstgenutzte Immobilien. Bei Vermietung sind die Kosten als Werbungskosten absetzbar.

Kann ich § 35a mit der Denkmal-AfA kombinieren?

Ja, bei Eigennutzung können Sie die Denkmal-AfA für denkmalbedingte Mehraufwendungen und § 35a für andere Handwerkerleistungen nutzen.

Welche Nachweise benötige ich für § 35a?

Sie benötigen eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Arbeitsleistung und einen Überweisungsbeleg (keine Barzahlung).

Geschrieben von Andreas Müller, Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht, spezialisiert auf die steuerliche Gestaltung von Unternehmensstrukturen und Vermögensnachfolge. Er betreut mittelständische Unternehmen (KMU) und vermögende Privatpersonen bei der Optimierung ihrer Steuerlast.