Veröffentlicht am März 11, 2024

Entgegen der Annahme, die Hausratversicherung sichere nur Gegenstände, schützt sie in Wahrheit Ihre finanzielle Stabilität vor den spezifischen Risiken des Stadtlebens.

  • Die „qm-Pauschale“ (meist 650 €/qm) ist keine bloße Berechnung, sondern die wichtigste Klausel, um die gefährliche Unterversicherungsfalle zu vermeiden.
  • Kleine Fehler wie ein gekipptes Fenster oder ein verlorener Schlüssel können als „finanzielle Sollbruchstellen“ wirken und Ihren Schutz zunichtemachen.

Empfehlung: Prüfen Sie Ihren Vertrag nicht auf den Preis, sondern darauf, ob er eine lückenlose Sicherheitsarchitektur für Ihr Leben als Mieter bietet – mit Unterversicherungsverzicht als Fundament.

Als Mieter in einer deutschen Großstadt wie Berlin oder München kennen Sie das Gefühl: Die Sorge um die Sicherheit der eigenen vier Wände wächst mit jeder Schlagzeile über Einbrüche. Viele verlassen sich dabei auf ihre Hausratversicherung und wiegen sich in Sicherheit. Man denkt an den Ersatz des gestohlenen Laptops oder des teuren Fernsehers. Doch dieser Fokus auf einzelne Gegenstände ist eine gefährliche Vereinfachung. Er übersieht, dass eine Hausratversicherung weit mehr ist als eine simple Inventarliste – sie ist eine finanzielle Sicherheitsarchitektur, die im Ernstfall über Ihre Zahlungsfähigkeit entscheiden kann.

Die üblichen Ratschläge – Tarife vergleichen, auf den Preis achten – greifen zu kurz. Sie behandeln die Versicherung wie ein austauschbares Produkt. Doch was nützt der günstigste Tarif, wenn eine einzige Klausel, eine sogenannte „finanzielle Sollbruchstelle“, im Schadensfall die Leistung drastisch kürzt oder komplett verweigert? Die wahre Gefahr lauert nicht nur im Einbruch selbst, sondern in den Fallstricken des Kleingedruckten, die durch alltägliche Unachtsamkeiten aktiviert werden.

Dieser Artikel bricht mit der oberflächlichen Betrachtung. Wir werden Ihre Hausratversicherung nicht als Liste von Dingen, sondern als ein System von Schutzmechanismen und potenziellen Schwachstellen analysieren. Der Schlüssel dazu ist das Verständnis der „qm-Pauschale“ und des damit verbundenen „Unterversicherungsverzichts“. Sie werden verstehen, warum diese Klausel das Fundament Ihrer gesamten Absicherung ist und wie sie Sie vor finanziellen Katastrophen bewahrt, die weit über den reinen Sachwert Ihres Besitzes hinausgehen. Wir entschlüsseln, wann Ihr Fahrrad wirklich versichert ist, warum ein gekipptes Fenster Sie ruinieren kann und wieso der Verlust eines Schlüssels teurer werden kann als der gesamte Hausrat.

Für alle, die einen schnellen Überblick bevorzugen, fasst das folgende Video die wichtigsten Unterschiede und Tipps zur Wohngebäude- und Hausratversicherung zusammen. Es bietet eine gute Grundlage für die detaillierten Analysen in diesem Leitfaden.

Um die komplexen Zusammenhänge Ihrer Absicherung zu verstehen, haben wir diesen Leitfaden strukturiert. Jeder Abschnitt beleuchtet eine kritische Situation aus dem Alltag eines Mieters und zeigt auf, wo die finanziellen Risiken liegen und wie Sie sich davor schützen können.

Fahrrad nachts draußen geklaut: Zahlt Ihre Hausratversicherung wirklich?

Für viele Großstädter ist das Fahrrad ein unverzichtbares Fortbewegungsmittel und oft ein wertvoller Besitz. Der Diebstahl ist nicht nur ärgerlich, sondern auch ein finanzieller Schaden. Die Standard-Hausratversicherung deckt Fahrraddiebstahl jedoch nur, wenn er aus verschlossenen Räumen (Wohnung, Keller) erfolgt. Für den Diebstahl auf der Straße benötigen Sie zwingend den Zusatzbaustein „Fahrradklausel“. Eine Studie zeigt, dass sich mittlerweile fast die Hälfte aller Hausratversicherten gegen Fahrraddiebstahl schützt, doch die Tücke liegt im Detail.

Viele Policen enthalten eine „Nachtzeitklausel“. Diese besagt, dass das Fahrrad zwischen 22 Uhr und 6 Uhr nur dann versichert ist, wenn es in „Gebrauch“ war – also nicht, wenn es die ganze Nacht über draußen abgestellt war. Wenn Ihr Rad also um 3 Uhr morgens vor der Haustür gestohlen wird, obwohl Sie zu Hause schlafen, könnten Sie leer ausgehen. Pragmatisch betrachtet, ist ein Tarif ohne diese einschränkende Klausel für jeden Stadtbewohner die bessere Wahl.

Ein weiterer kritischer Punkt ist die Entschädigungsgrenze. Oft ist die Summe für Fahrräder auf 1-2 % der gesamten Versicherungssumme begrenzt. Bei einer Versicherungssumme von 50.000 € wären das nur 500 € bis 1.000 € – für ein modernes E-Bike oder ein hochwertiges Rennrad bei Weitem nicht ausreichend. Prüfen Sie diese Grenze und erhöhen Sie sie bei Bedarf.

Hochwertiges Fahrradschloss bei nächtlicher Sicherung

Die Art der Sicherung ist ebenfalls entscheidend. Versicherer fordern die Verwendung eines hochwertigen, eigenständigen Schlosses und das Anschließen an einen festen Gegenstand. Ein einfaches Rahmenschloss genügt nicht. Die Investition in ein VdS-zertifiziertes Schloss ist nicht nur eine Sicherheitsmaßnahme, sondern eine vertragliche Notwendigkeit.

Ihre Checkliste zur Fahrrad-Absicherung

  1. Schloss-Qualität prüfen: Verwenden Sie ein VdS-zertifiziertes Schloss der Klasse A+ oder B+, um die Vertragsanforderungen zu erfüllen.
  2. Korrekt anschließen: Sichern Sie das Fahrrad immer am Rahmen und an einem festen, unbeweglichen Gegenstand (Laterne, Fahrradständer).
  3. Nachtzeitklausel checken: Suchen Sie in Ihrer Police nach der „Nachtzeitklausel“ (22-6 Uhr) und wählen Sie idealerweise einen Tarif ohne diese Einschränkung.
  4. Fahrrad dokumentieren: Halten Sie Fotos, die Rahmennummer und den Kaufbeleg bereit, um den Schaden im Fall der Fälle schnell nachweisen zu können.
  5. Entschädigungsgrenze anpassen: Vergleichen Sie den Wert Ihres Fahrrads mit der Deckungsgrenze (oft 1-2% der Versicherungssumme) und erhöhen Sie diese bei Bedarf.

Fenster auf Kipp beim Einkaufen: Wann die Versicherung keinen Cent zahlt

Es ist eine alltägliche Situation: Sie verlassen die Wohnung nur für zehn Minuten, um schnell etwas einzukaufen, und lassen das Fenster im Erdgeschoss auf Kipp. Genau in diesem Moment schlägt ein Einbrecher zu. Für viele Versicherer ist dies ein klarer Fall von „grober Fahrlässigkeit“. Das bedeutet, Sie haben die grundlegendste Sorgfaltspflicht verletzt und dem Dieb den Zugang erleichtert. Die Konsequenz ist eine Leistungskürzung. Der Versicherer zahlt dann nicht den vollen Schaden, sondern nur einen Teil – eine Kürzung um 30 % bis 50 % ist hierbei üblich.

Diese Kürzung ist eine der gefährlichsten „finanziellen Sollbruchstellen“ in Ihrer Sicherheitsarchitektur. Bei einem Schaden von 10.000 € würden Sie plötzlich auf 3.000 € bis 5.000 € sitzen bleiben. Die gute Nachricht: Es gibt einen Schutzmechanismus. Fast alle modernen Tarife bieten den Baustein „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Ist diese Klausel enthalten, zahlt der Versicherer auch bei einem solchen Missgeschick den vollen Schaden. Der Aufpreis für diesen Baustein beträgt oft nur wenige Euro im Jahr und ist eine der wichtigsten Investitionen in Ihre finanzielle Sicherheit.

Die folgende Tabelle zeigt typische Alltagssituationen, die von Versicherern als grob fahrlässig eingestuft werden können, und die möglichen finanziellen Konsequenzen ohne den entsprechenden Schutz.

Grobe Fahrlässigkeit: Was zählt dazu?
Situation Fahrlässigkeitsgrad Mögliche Kürzung
Fenster auf Kipp (Erdgeschoss) Grob fahrlässig 30-50%
Waschmaschine ohne Aquastop unbeaufsichtigt Grob fahrlässig 20-40%
Brennende Kerzen beim Verlassen Grob fahrlässig 50-100%
Hauptwasserhahn vor Urlaub nicht zugedreht Grob fahrlässig 30-50%
Fenster auf Kipp (3. Stock) Leicht fahrlässig 0-10%

Fallbeispiel: Die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit

Einige Versicherer wie die SIGNAL IDUNA werben damit, auch bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung zu leisten. Das ist jedoch nicht der Standard. Viele Konkurrenztarife würden bei einem Einbruch durch ein gekipptes Fenster im Erdgeschoss die Leistung kürzen. Bei einem Schaden von 10.000 € würde der Versicherte nur 7.000 € erhalten und müsste 3.000 € aus eigener Tasche zahlen. Der optionale Baustein „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ hätte diesen Eigenanteil verhindert.

Laptop im Hotelzimmer gestohlen: Greift Ihre Hausratversicherung auch auf Mallorca?

Ihre Hausratversicherung schützt nicht nur, was sich in Ihrer Wohnung befindet. Durch die sogenannte „Außenversicherung“ sind Ihre Sachen auch auf Reisen versichert – sei es der Laptop im Hotelzimmer auf Mallorca, die Kamera in der Ferienwohnung an der Ostsee oder die Kleidung im Krankenzimmer. Doch dieser Schutz ist stark begrenzt und an strikte Bedingungen geknüpft. Wer die Regeln nicht kennt, erlebt im Schadensfall eine böse Überraschung.

Die erste und wichtigste Einschränkung ist die Deckungssumme. Die meisten Verträge sehen vor, dass die Außenversicherung nur einen Bruchteil der Versicherungssumme abdeckt. Üblich sind 10 % bis 20 % der Gesamtversicherungssumme. Bei einer Summe von 65.000 € wären das also nur 6.500 € bis 13.000 €. Für einen kurzen Urlaub mag das ausreichen, aber wer mit teurer Elektronik oder wertvollem Schmuck reist, stößt schnell an die Grenzen. Zudem ist die Dauer des Versicherungsschutzes meist auf drei bis sechs Monate begrenzt, was für ein Auslandssemester relevant sein kann.

Besonders heikel ist der Diebstahl aus einem Auto. Hier leisten viele Versicherer nur, wenn der Diebstahl tagsüber geschieht und die Gegenstände von außen nicht sichtbar waren (z.B. im abgeschlossenen Kofferraum). Nachts besteht oft gar kein Schutz. Auch der einfache Diebstahl (Trickdiebstahl, Taschendiebstahl) ist in der Regel nicht von der Außenversicherung gedeckt. Versichert ist meist nur Einbruchdiebstahl (z.B. in das Hotelzimmer) oder Raub. Im Schadensfall ist eine sofortige Anzeige bei der lokalen Polizei und die umgehende Meldung an Ihren Versicherer in Deutschland unerlässlich, um Ihre Ansprüche nicht zu gefährden.

Ceranfeld gebrochen: Lohnt sich der Glasbruch-Baustein für 40 € im Jahr?

Ein Moment der Unachtsamkeit, der schwere Topf rutscht aus der Hand und das teure Ceran- oder Induktionskochfeld hat einen Sprung. Ein solcher Schaden ist in der Standard-Hausratversicherung nicht enthalten. Diese leistet zwar bei Glasbruch an Fenstern durch Sturm, aber nicht für Mobiliarverglasung oder Glaskeramik-Kochfelder. Hierfür ist der Zusatzbaustein „Glasbruchversicherung“ notwendig. Für einen Jahresbeitrag von oft nur 30 bis 50 € stellt sich die pragmatische Frage: Lohnt sich das?

Für Mieter ist die Antwort oft ein klares Ja. Ein fest verbautes Ceranfeld ist Eigentum des Vermieters. Ein Schaden daran ist weder über die private Haftpflichtversicherung (die Schäden an gemieteten Sachen oft ausschließt) noch über die Standard-Hausrat abgedeckt. Der Mieter bliebe auf den Kosten von 300 € bis über 1.500 € für einen Austausch sitzen. Der Glasbruch-Baustein schließt genau diese Lücke.

Die folgende Analyse zeigt, welche typischen Schäden abgedeckt sind und welche nicht. Besonders wichtig ist der Hinweis, dass Smartphone-Displays oder andere elektronische Geräte grundsätzlich ausgeschlossen sind.

Kosten-Nutzen-Analyse Glasbruch-Baustein
Schadensart Durchschnittliche Kosten Versichert ohne Baustein Versichert mit Baustein
Ceranfeld-Austausch 300-600€ Nein Ja
Induktionsfeld-Austausch 800-1.500€ Nein Ja
Duschkabine (Glas) 400-800€ Nein Ja
Fenster (durch Sturm) 200-500€ Ja (über Hausrat) Ja
Smartphone-Display 150-300€ Nein Nein

Rentabilitätsanalyse für Mieter

Finanztip hebt hervor, dass der Glasbruch-Baustein gerade für Mieter besonders sinnvoll ist, da Schäden am Eigentum des Vermieters (wie fest eingebaute Ceranfelder oder verglaste Türen) nicht über die Privathaftpflicht abgedeckt sind. Bei einem durchschnittlichen Jahresbeitrag von 40 € amortisiert sich der Baustein bereits bei einem einzigen Schaden alle 10 bis 15 Jahre – eine realistische Zeitspanne.

Studentenbude: Sind Sie noch über die Eltern versichert oder brauchen Sie eine eigene Police?

Studenten und Auszubildende, die ihre erste eigene Wohnung beziehen, stellen sich oft die Frage, ob eine eigene Hausratversicherung nötig ist. Viele gehen davon aus, noch über die Eltern mitversichert zu sein. Das kann stimmen, ist aber an strikte Bedingungen geknüpft. Die sogenannte Außenversicherung der elterlichen Police greift oft nur, solange es sich um die erste Berufsausbildung handelt und kein eigener Hausstand gegründet wurde. Sobald die Wohnung zum offiziellen Erstwohnsitz wird und eine Ummeldung erfolgt, erlischt dieser Schutz in der Regel. Spätestens dann ist eine eigene Police unerlässlich.

Das Risiko wird häufig unterschätzt. Der Wert des Hausrats in einer typischen Studentenwohnung ist höher als gedacht. Eine Erhebung der Württembergischen Versicherung zeigt, dass der durchschnittliche Hausrat eines Studenten schnell einen Wert von fast 5.000€ erreicht, wenn man Laptop, Smartphone, Kleidung, Bücher und Fahrrad zusammenrechnet. Ein Totalverlust nach einem Brand oder Einbruch wäre ohne Versicherungsschutz eine finanzielle Katastrophe.

Eine eigene Hausratversicherung für Studenten ist dabei überraschend günstig und kostet oft nur 40 bis 60 Euro pro Jahr. Angesichts des potenziellen Schadens ist dies eine sehr sinnvolle Investition. Für Wohngemeinschaften (WGs) ist die Situation noch klarer: Eine gemeinsame Versicherung für die ganze WG ist kompliziert und birgt Haftungsrisiken. Hier ist es immer ratsam, dass jeder Bewohner eine eigene Police für sein Zimmer und seinen Anteil an den Gemeinschaftsräumen abschließt. So wird eine Mithaftung für Schäden, die durch Mitbewohner verursacht werden, vermieden.

  • Wohnsitz prüfen: Ist die Studentenwohnung Ihr offizieller Erstwohnsitz laut Meldebescheinigung? Wenn ja, ist eine eigene Police fast immer Pflicht.
  • Ausbildungsstatus klären: Die Mitversicherung über die Eltern endet meist mit dem Abschluss der ersten Berufsausbildung oder einem bestimmten Alter (z.B. 25 Jahre).
  • WG-Situation bewerten: In einer WG bietet eine individuelle Police den besten Schutz und vermeidet Streitigkeiten über Haftungsfragen.
  • Kosten-Risiko-Vergleich: Stellen Sie die geringen jährlichen Kosten einer eigenen Police dem potenziell hohen finanziellen Schaden gegenüber.

Warum ein Schlüsselverlust im Mietshaus Sie ohne Schutz 15.000 € kosten kann

Der Verlust des Wohnungsschlüssels ist mehr als nur ein Ärgernis. In einem Mehrfamilienhaus mit einer zentralen Schließanlage kann er eine finanzielle Lawine auslösen. Wenn durch den Verlust die Sicherheit des gesamten Gebäudes gefährdet ist, kann der Vermieter den Austausch der kompletten Schließanlage verlangen. Die Kosten dafür können leicht 5.000 € bis 15.000 € betragen, je nachdem, ob es sich um ein mechanisches oder ein teures elektronisches System handelt. Dieser Schaden ist ein klassisches Haftpflichtrisiko.

Hier liegt ein weit verbreiteter und teurer Irrtum vor: Viele glauben, dieser Schaden sei durch die Hausratversicherung gedeckt. Das ist falsch. Die Hausratversicherung deckt Schäden an Ihrem eigenen Besitz, nicht aber Schäden, die Sie am Eigentum Dritter (hier: die Schließanlage des Vermieters) verursachen. Hierfür ist die private Haftpflichtversicherung zuständig. Doch auch hier gibt es eine entscheidende Hürde: Der Schutz bei Verlust von fremden, privaten oder beruflichen Schlüsseln ist in Basistarifen oft nicht enthalten und muss als Zusatzbaustein eingeschlossen werden.

Die Verbraucherzentrale stellt diesen Punkt unmissverständlich klar, um Versicherte vor dieser Kostenfalle zu schützen.

Dieser Schaden ist NICHT durch die Hausratversicherung gedeckt, sondern muss als Zusatzbaustein in der privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen sein.

– Verbraucherzentrale, Ratgeber Versicherungen 2024

Kostenaufschlüsselung für den Austausch einer Schließanlage

Ein Beispiel von CosmosDirekt verdeutlicht die Dimensionen: Bei einer zentralen Schließanlage in einem Mietshaus mit 20 Parteien setzen sich die Kosten zusammen aus dem Hauptzylinder (ca. 500 €), 20 Wohnungszylindern (à 150 €), Arbeitskosten des Schlüsseldienstes (ca. 1.500 €) und neuen Schlüsseln für alle Mieter (ca. 500 €). Die Gesamtkosten belaufen sich schnell auf 5.500 €. Bei modernen elektronischen Schließanlagen können die Kosten für die Neuprogrammierung und neue Transponder sogar 10.000 bis 15.000 € erreichen.

Warum der „Unterversicherungsverzicht“ die wichtigste Klausel in Ihrem Vertrag ist

Wir kommen nun zum Fundament Ihrer gesamten Hausrat-Sicherheitsarchitektur. Es ist eine Klausel, die unscheinbar klingt, aber im Schadensfall über tausende von Euro entscheidet: der Unterversicherungsverzicht. Um seine Bedeutung zu verstehen, müssen wir die größte Gefahr bei der Hausratversicherung kennen: die Unterversicherung. Sie liegt vor, wenn der tatsächliche Wert Ihres Hausrats höher ist als die von Ihnen gewählte Versicherungssumme.

Das Problem: Im Schadensfall kürzt der Versicherer die Leistung prozentual. Beispiel: Ihr Hausrat ist 80.000 € wert, Sie haben aber nur eine Versicherungssumme von 60.000 € gewählt. Sie sind also zu 25 % unterversichert. Bei einem Einbruch entsteht ein Schaden von 10.000 €. Die Versicherung zahlt nun nicht die vollen 10.000 €, sondern ebenfalls nur 75 % des Schadens, also 7.500 €. Sie bleiben auf 2.500 € sitzen. Diese „Unterversicherungsfalle“ ist fatal.

Hier kommt die qm-Pauschale ins Spiel. Um die komplexe Wertermittlung zu umgehen, bieten Versicherer eine einfache Lösung an: Wenn Sie Ihren Hausrat pauschal mit einem bestimmten Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche versichern, verzichtet der Versicherer im Gegenzug auf die Prüfung einer möglichen Unterversicherung. Er gewährt den „Unterversicherungsverzicht“. Die Stiftung Warentest bestätigt die 650€/qm als Standard-Pauschale, die von den meisten Anbietern für diesen Verzicht akzeptiert wird.

Wohnungsgrundriss mit Quadratmeter-Berechnung

Für eine 80 qm große Wohnung würden Sie also eine Versicherungssumme von 80 x 650 € = 52.000 € ansetzen. Selbst wenn Ihr Hausrat tatsächlich 70.000 € wert wäre, zahlt die Versicherung im Schadensfall den vollen Betrag bis zur vereinbarten Versicherungssumme, ohne Kürzung. Die qm-Pauschale ist also kein Schätzwert, sondern ein strategisches Werkzeug, um die gefährlichste Klausel im Vertrag – die Anrechnung der Unterversicherung – außer Kraft zu setzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die qm-Pauschale (i.d.R. 650 €/qm) ist kein Schätzwert, sondern der Schlüssel zum „Unterversicherungsverzicht“ – der wichtigsten Klausel gegen Leistungskürzungen.
  • Alltägliche Fehler wie ein gekipptes Fenster gelten als „grobe Fahrlässigkeit“ und können ohne den richtigen Tarifbaustein zu massiven Abzügen führen.
  • Zusatzbausteine wie die Fahrrad- oder Glasbruchklausel sind für Mieter oft keine Luxus-, sondern eine Notwendigkeitsentscheidung, um spezifische, hohe Kostenrisiken abzufangen.

Wohngebäudeversicherung: Warum der „Wert 1914“ für Ihren Wiederaufbau entscheidend ist

Um Ihre Sicherheitsarchitektur als Mieter zu vervollständigen, ist eine letzte Abgrenzung entscheidend: die zwischen der Hausratversicherung (Ihre Police) und der Wohngebäudeversicherung (die Police Ihres Vermieters). Ein klares Verständnis, was wohin gehört, bewahrt Sie vor falschen Annahmen und Deckungslücken. Die Faustregel lautet: Alles, was Sie bei einem Umzug mitnehmen würden, gehört in die Hausrat. Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gehört in die Wohngebäudeversicherung.

Doch die Grenzen sind fließend. Eine vom Mieter selbst gekaufte und eingebaute Einbauküche ist Hausrat. Eine vom Vermieter gestellte, maßgefertigte Küche ist Teil des Gebäudes. Ein schwimmend verlegter Laminatboden ist Hausrat, fest verklebtes Parkett gehört zum Gebäude. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über häufige Streitpunkte.

Hausrat vs. Wohngebäude: Was gehört wohin?
Gegenstand Hausratversicherung Wohngebäudeversicherung
Einbauküche (maßgefertigt vom Vermieter) Nein Ja
Möbel Ja Nein
Parkettboden (fest verklebt) Nein Ja
Laminat (schwimmend verlegt) Ja Nein
Markise Nein Ja
Gartenhaus (fest verbaut) Nein Ja
Gartenmöbel Ja Nein

Für Eigentümer ist die korrekte Summe der Wohngebäudeversicherung existenziell. Sie wird oft über den „Wert 1914“ berechnet. Dies ist eine fiktive Rechengröße, die den Neubauwert eines Gebäudes auf die Baukosten des Jahres 1914 zurückrechnet. Über einen Baupreisindex wird dieser Wert jährlich an die aktuellen Baukosten angepasst. Dieses komplexe Verfahren dient, genau wie die qm-Pauschale im Hausrat, nur einem Ziel: eine Unterversicherung zu vermeiden und sicherzustellen, dass im Totalschaden der Wiederaufbau finanziell gesichert ist. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) fasst den Zusammenhang treffend zusammen:

Der Wert 1914 ist eine komplexe Berechnungsmethode für Gebäude, während die qm-Pauschale der Hausratversicherung deutlich einfacher ist – beide dienen aber dem gleichen Ziel: der Vermeidung von Unterversicherung.

– GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, Jahresbericht 2024

Nachdem Sie nun die Fallstricke und Schutzmechanismen kennen, besteht der nächste logische Schritt darin, Ihren bestehenden Vertrag zu überprüfen oder bei einem Neuabschluss die richtigen Prioritäten zu setzen. Konzentrieren Sie sich nicht auf den niedrigsten Preis, sondern auf eine lückenlose Sicherheitsarchitektur, die auf dem Unterversicherungsverzicht basiert und die für Sie relevanten Zusatzbausteine enthält.

Fragen und Antworten zur Hausratversicherung

Gilt die Hausratversicherung auch in Ferienwohnungen?

Ja, aber nur für vorübergehende Aufenthalte bis maximal 3-6 Monate. Die Deckung ist auf 10-20% der Versicherungssumme begrenzt. Dies ist Teil der Außenversicherung.

Was muss ich im Schadensfall im Ausland tun?

Im Schadensfall im Ausland sind drei Schritte entscheidend: 1. Unverzügliche Anzeige bei der lokalen Polizei. 2. Sofortige Meldung an Ihren deutschen Versicherer. 3. Sammlung aller Beweise wie Fotos, Rechnungen und das Polizeiprotokoll.

Sind Diebstähle aus Mietwagen versichert?

Oftmals ist der Versicherungsschutz hier stark eingeschränkt. Meist gilt er nur tagsüber und nur, wenn die gestohlenen Gegenstände nicht sichtbar gelagert wurden (z.B. im verschlossenen Kofferraum). Nachts oder bei sichtbaren Gegenständen auf dem Sitz besteht in der Regel kein Versicherungsschutz.

Geschrieben von Thomas Weber, Unabhängiger Versicherungsmakler und Diplom-Betriebswirt (FH) mit über 20 Jahren Erfahrung im Risikomanagement. Er ist spezialisiert auf die Analyse komplexer Versicherungsbedingungen und die Durchsetzung von Leistungsansprüchen im Schadensfall.