
Die wahre Qualität einer Privathaftpflicht zeigt sich nicht in der Millionenhöhe der Versicherungssumme, sondern in entscheidenden Klauseln wie der Ausfalldeckung, die Sie vor dem finanziellen Ruin durch unversicherte Dritte schützt.
- Standardtarife versagen oft bei alltäglichen Risiken wie Schlüsselverlust oder einem Missgeschick bei einer Umzugshilfe (Gefälligkeitsschaden).
- Ohne Deckung für „deliktsunfähige Kinder“ bleiben Sie auf Schäden sitzen und riskieren den Nachbarschaftsfrieden.
Empfehlung: Prüfen Sie Ihren Vertrag sofort auf das Vorhandensein und die Höhe der Ausfalldeckung sowie auf die Mitversicherung von Gefälligkeitsschäden und Schäden durch deliktsunfähige Kinder.
Jeder sicherheitsbewusste Mieter oder Eigentümer in Deutschland kennt das Mantra: Eine Privathaftpflichtversicherung ist unverzichtbar. Die meisten wiegen sich in Sicherheit, weil ihr Vertrag eine Deckungssumme von 10, 50 oder gar 100 Millionen Euro verspricht. Als Schadenregulierer sehe ich jedoch täglich die bittere Realität: Diese schwindelerregend hohen Summen sind oft nur ein Marketing-Instrument. Die finanziellen Dramen, die ich erlebe, entstehen fast nie, weil die Deckungssumme nicht reicht. Sie entstehen durch unscheinbare, aber fatale Deckungslücken bei ganz alltäglichen Vorfällen. Es ist zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, eine Privathaftpflicht zu besitzen, aber ohne den richtigen Schutz kann ein einziger Moment der Unachtsamkeit existenzbedrohend sein.
Die landläufige Meinung ist, dass man einfach den Tarif mit der höchsten Summe zum besten Preis wählt. Doch was, wenn der wahre Wert einer Police nicht in ihrer schieren Größe liegt, sondern in der Qualität ihres Sicherheitsnetzes für die wahrscheinlichsten Risiken? Was passiert, wenn Ihnen jemand einen Schaden zufügt, aber selbst nicht versichert oder zahlungsunfähig ist? Genau hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Die sogenannte Ausfalldeckung springt in diesen Fällen ein und schützt Ihr Vermögen. Sie ist der stille Held im Kleingedruckten, weitaus wichtiger als die abstrakte 50-Millionen-Grenze.
Dieser Artikel beleuchtet die echten Kostenfallen des Alltags, die von Standardtarifen oft ignoriert werden. Wir werden analysieren, warum ein verlorener Schlüssel teurer als ein Urlaub werden kann, wieso Sie nach einer freundschaftlichen Umzugshilfe plötzlich auf einem Schaden von 2.000 € sitzen bleiben und wann Sie für die Taten Ihrer Kinder haften – und wann nicht. Es geht darum, zu verstehen, wo die wirklichen Gefahren lauern und wie Sie sicherstellen, dass Ihr Vertrag Sie auch dann schützt, wenn es darauf ankommt.
Um die versteckten Risiken und entscheidenden Klauseln Ihrer Privathaftpflichtversicherung zu verstehen, führt dieser Leitfaden Sie durch die häufigsten und teuersten Praxisfälle. Die folgende Übersicht zeigt Ihnen, welche Themen wir detailliert betrachten werden.
Inhaltsverzeichnis: Die wahren Kostenfallen der Privathaftpflicht
- Warum ein Schlüsselverlust im Mietshaus Sie ohne Schutz 15.000 € kosten kann
- Helfen beim Umzug: Wer zahlt, wenn der 2.000 € Fernseher runterfällt?
- Kinder unter 7 Jahren: Wann Eltern haften und wann der Nachbar leer ausgeht
- Hund vs. Katze: Warum Ihre Privathaftpflicht den Hundebiss nicht deckt
- Welche Deckungssumme reicht heute: 5, 10 oder 50 Millionen €?
- Fenster auf Kipp beim Einkaufen: Wann die Versicherung keinen Cent zahlt
- Krankentagegeld oder Unfallversicherung: Was schützt Sie bei Verdienstausfall ab Woche 7?
- Sachversicherungen bündeln: Sparen Sie wirklich oder riskieren Sie Deckungslücken?
Warum ein Schlüsselverlust im Mietshaus Sie ohne Schutz 15.000 € kosten kann
Es passiert schneller, als man denkt: Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, und der Schlüsselbund ist weg. Was zunächst nur ärgerlich erscheint, kann sich in einem Mehrfamilienhaus zu einer finanziellen Katastrophe entwickeln. Handelt es sich um einen Schlüssel für eine zentrale Schließanlage, kann der Vermieter den Austausch der gesamten Anlage fordern. Die Kosten dafür können schnell in den fünfstelligen Bereich gehen. Viele Mieter glauben, ihre Haftpflicht würde das schon abdecken, doch das ist ein gefährlicher Trugschluss. Der Verlust privater und beruflicher Schlüssel ist in vielen Basis-Tarifen explizit ausgeschlossen.
Die Zahlen sprechen für sich: Während der durchschnittliche Schaden bei einem einfachen Schlüsselverlust überschaubar bleibt, explodieren die Kosten bei einer Generalschließanlage. Eine Analyse zeigt, dass der Austausch einer Schließanlage schnell den Wert eines Kleinwagens erreichen kann. Gerichte stellen sich dabei oft auf die Seite der Vermieter, sofern eine Missbrauchsgefahr besteht – also die Möglichkeit, dass ein Finder den Schlüssel dem Gebäude zuordnen kann.
Ein Fall vor dem Landgericht München verdeutlicht die Gefahr: Ein Mieter verlor seinen Schlüssel, und der Vermieter tauschte die Schließanlage für fast 2.000 Euro aus. Der Mieter weigerte sich zu zahlen, doch rechtlich war er im Nachteil. Ohne eine Haftpflicht, die den „Verlust fremder privater Schlüssel“ explizit einschließt, bleiben Sie auf diesen Kosten sitzen. Prüfen Sie daher unbedingt, ob dieser Baustein in Ihrer Police enthalten ist und bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Oft gibt es hierfür separate, niedrigere Deckungssummen, die für eine große Anlage nicht ausreichen.
Helfen beim Umzug: Wer zahlt, wenn der 2.000 € Fernseher runterfällt?
Freunden beim Umzug zu helfen, ist eine Selbstverständlichkeit. Doch was passiert, wenn Ihnen dabei der brandneue 8K-Fernseher aus den Händen rutscht? Die meisten gehen davon aus, dass ihre Privathaftpflicht für den Schaden aufkommt. In der Praxis erlebe ich hier jedoch oft böse Überraschungen. Juristisch spricht man von einem Gefälligkeitsschaden – ein Schaden, der im Rahmen einer unentgeltlichen Hilfeleistung entsteht. Das Problem: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (§ 823 BGB) haften Sie bei reiner Gefälligkeit nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Lässt man aus reiner Ungeschicklichkeit etwas fallen, besteht rechtlich kein Anspruch auf Schadenersatz. Ihr Freund würde also leer ausgehen.

Genau an diesem Punkt zeigt sich der Wert einer guten Versicherungspolice. Moderne Premium-Tarife beinhalten eine Klausel, die explizit auch Gefälligkeitsschäden abdeckt. Die Versicherung verzichtet hier auf die Prüfung der gesetzlichen Haftung und zahlt den Schaden, um den Frieden zwischen den Freunden zu wahren. Dies ist ein Paradebeispiel dafür, wie eine gute Haftpflicht nicht nur Vermögen, sondern auch soziale Beziehungen schützt. Billige Basis-Tarife lassen diesen wichtigen Punkt jedoch fast immer außen vor.
Der folgende Vergleich zeigt deutlich, wie unterschiedlich die Deckung in verschiedenen Tarifklassen ausfällt und warum ein vermeintliches Schnäppchen zur echten Kostenfalle werden kann.
| Tarifart | Deckungssumme Gefälligkeitsschäden | Selbstbeteiligung | Warnung |
|---|---|---|---|
| Basis-Tarif | Oft nicht enthalten | – | Kein Schutz |
| Standard-Tarif | Bis 5.000 € | 150-300 € | Lockvogelangebot |
| Premium-Tarif | Bis zur vollen Versicherungssumme | 0-150 € | Empfehlenswert |
Die Lehre daraus ist klar: Wer ein aktives soziales Leben führt und gerne hilft, sollte unbedingt darauf achten, dass Schäden aus Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind – und zwar bis zu einer ausreichenden Höhe und idealerweise ohne hohe Selbstbeteiligung.
Kinder unter 7 Jahren: Wann Eltern haften und wann der Nachbar leer ausgeht
Kinder entdecken die Welt – und dabei geht manchmal etwas zu Bruch. Ein Fußball im Fenster des Nachbarn, ein Kratzer im Autolack mit dem Spielzeugbagger. Eltern gehen oft automatisch davon aus, dass ihre Haftpflichtversicherung für solche Schäden aufkommt. Doch die Rechtslage in Deutschland ist kompliziert und führt regelmäßig zu Konflikten. Entscheidend ist das Alter des Kindes, denn das Gesetz kennt den Begriff der Deliktunfähigkeit. Gemäß § 828 BGB sind Kinder unter 7 Jahren (im Straßenverkehr unter 10 Jahren) für Schäden, die sie verursachen, rechtlich nicht verantwortlich.
Das bedeutet in der Praxis: Wenn Ihr fünfjähriges Kind das Auto des Nachbarn zerkratzt und Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht nachweislich nicht verletzt haben (z.B. weil das Kind im eigenen, gesicherten Garten gespielt hat), haften Sie nicht. Der Nachbar bleibt auf seinem Schaden sitzen. Rechtlich ist das korrekt, aber für das nachbarschaftliche Verhältnis ist es pures Gift. Hier kommt eine entscheidende Klausel ins Spiel, die in guten Haftpflichttarifen enthalten ist: die Mitversicherung von Schäden durch deliktsunfähige Kinder.
Eine Versicherung mit dieser Deckung agiert als „Friedensstifter“. Sie zahlt den Schaden des Nachbarn auch dann, wenn für Sie als Eltern keine gesetzliche Haftungspflicht besteht. Damit wird ein finanzieller Ausgleich geschaffen und ein potenziell jahrelanger Nachbarschaftsstreit vermieden. Billige Tarife sparen oft an dieser Stelle. Sie werben vielleicht mit hohen Deckungssummen, lassen aber die Familie im entscheidenden Moment im Stich. Familien sollten daher penibel darauf achten, dass diese Klausel enthalten ist und prüfen, bis zu welcher Höhe die Versicherung leistet. Die Spannen reichen hier von mageren 5.000 € bis zur vollen Versicherungssumme.
Hund vs. Katze: Warum Ihre Privathaftpflicht den Hundebiss nicht deckt
Für viele sind Haustiere Familienmitglieder. Doch aus Versicherungssicht gibt es einen gewaltigen Unterschied zwischen einem Stubentiger und einem treuen Hund. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass die private Haftpflichtversicherung für alle Schäden aufkommt, die das eigene Haustier verursacht. Das stimmt nur für „zahme Haustiere“ wie Katzen, Vögel oder Kaninchen. Wenn Ihre Katze die teure Couch der Nachbarin zerkratzt, ist das in der Regel über Ihre Privathaftpflicht gedeckt. Bei Hunden sieht die Sache jedoch völlig anders aus. Für sie gilt in Deutschland die sogenannte Gefährdungshaftung.
Das bedeutet, dass Sie als Halter immer für Schäden haften, die Ihr Hund verursacht – ganz egal, ob Sie ein Verschulden trifft oder nicht. Beißt Ihr Hund einen Jogger oder verursacht er einen Verkehrsunfall, sind Sie vollumfänglich schadensersatzpflichtig. Da dieses Risiko als ungleich höher eingeschätzt wird, ist es aus der Privathaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Sie benötigen zwingend eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung. In vielen Bundesländern wie Berlin, Hamburg oder Niedersachsen ist diese sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Diese rechtliche Trennung hat tiefgreifende Gründe, die sogar der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung zur Tierhalterhaftung festgeschrieben hat. Wie ein Experte von dieversicherer.de zusammenfasst, basiert die Unterscheidung auf fundamental unterschiedlichen Haftungsprinzipien im Bürgerlichen Gesetzbuch:
Die Unterscheidung basiert auf der ‚Gefährdungshaftung‘ für Luxustiere wie Hunde (§ 833 Satz 1 BGB) gegenüber der ‚Verschuldenshaftung‘ für zahme Haustiere wie Katzen (§ 833 Satz 2 BGB).
– Bundesgerichtshof, Rechtsprechung zur Tierhalterhaftung
Wer einen Hund besitzt und auf diese separate Absicherung verzichtet, spielt mit dem finanziellen Ruin. Gerade Personenschäden können Kosten in Millionenhöhe nach sich ziehen. Die Privathaftpflicht bietet hier keinerlei Schutz.
Welche Deckungssumme reicht heute: 5, 10 oder 50 Millionen €?
Versicherer werben aggressiv mit immer höheren Deckungssummen. 10, 50, manchmal sogar 100 Millionen Euro. Für den Laien klingt das nach absoluter Sicherheit. Doch die Frage ist: Braucht man das wirklich? Als Schadenregulierer kann ich sagen: In 99,9 % der Fälle nicht. Die allermeisten Schäden des Alltags – ein Rotweinfleck auf dem Teppich, ein kaputtes Smartphone – bewegen sich im drei- bis vierstelligen Bereich. Die hohe Deckungssumme ist vor allem für einen einzigen, aber potenziell existenzvernichtenden Fall relevant: einen schweren Personenschaden.
Stellen Sie sich vor, Sie verursachen als Fußgänger oder Radfahrer einen Unfall, bei dem eine Person so schwer verletzt wird, dass sie lebenslang berufsunfähig ist und Pflege benötigt. In einem solchen Szenario schießen die Kosten tatsächlich in die Millionen. Sie umfassen nicht nur Behandlungskosten und Schmerzensgeld, sondern vor allem lebenslange Rentenzahlungen zum Ausgleich des Verdienstausfalls sowie Kosten für barrierefreie Umbauten und Pflegepersonal.
Fallbeispiel: Personenschaden mit lebenslanger Rente
Ein von einem Radfahrer verschuldeter Unfall führt dazu, dass ein hochqualifizierter Spezialist querschnittsgelähmt wird. Das Gericht spricht dem Opfer eine lebenslange Rente zu, um seinen Verdienstausfall und die immensen Pflegekosten zu decken. Die Gesamtforderung beläuft sich über die Jahre auf mehrere Millionen Euro. Wie eine Analyse von Personenschäden zeigt, sind solche Fälle zwar selten, aber ihre finanziellen Folgen sind ohne ausreichende Deckung für den Verursacher nicht tragbar.
Eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro kann hier bereits knapp werden. Eine Summe von mindestens 10 Millionen Euro wird heute von Verbraucherschützern als absolutes Minimum empfohlen, um für den unwahrscheinlichen, aber katastrophalen Ernstfall gewappnet zu sein. 50 Millionen Euro bieten darüber hinaus kaum einen Mehrwert, schaden aber auch nicht, da der Preisunterschied oft marginal ist. Die Kernaussage bleibt jedoch: Fixieren Sie sich nicht auf die höchste Zahl, sondern prüfen Sie zuerst die Klauseln für die wahrscheinlicheren Alltagsrisiken. Die Deckungssumme ist nur der Airbag für den Frontal-Crash – die anderen Klauseln sind Ihr ABS und ESP für die tägliche Fahrt.
Fenster auf Kipp beim Einkaufen: Wann die Versicherung keinen Cent zahlt
Einbrecher nutzen jede Gelegenheit. Ein auf Kipp stehendes Fenster im Erdgeschoss ist für sie eine offene Einladung. Kommt es zum Diebstahl, stellt sich für die Hausratversicherung die Frage nach der Fahrlässigkeit. Viele Versicherungen verweigern die Leistung oder kürzen sie erheblich mit der Begründung, der Versicherungsnehmer habe grob fahrlässig gehandelt. Doch die Abgrenzung zur leichten Fahrlässigkeit ist oft ein juristisches Minenfeld und führt regelmäßig zu Streitigkeiten.
Was genau ist „grob fahrlässig“? Man handelt grob fahrlässig, wenn man die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und das missachtet, was jedem hätte einleuchten müssen. Eine brennende Kerze über Nacht unbeaufsichtigt zu lassen, ist ein klares Beispiel. Aber ein gekipptes Fenster? Hier urteilen Gerichte unterschiedlich. Das Oberlandesgericht Frankfurt entschied beispielsweise, dass ein gekipptes Fenster in einem oberen Stockwerk nicht zwingend grobe Fahrlässigkeit darstellt. Die Umstände des Einzelfalls sind immer entscheidend: War das Fenster von der Straße aus sichtbar? Handelt es sich um eine belebte oder eine einsame Gegend?
Um diesem Streit aus dem Weg zu gehen, bieten gute Hausrat- und Haftpflichtversicherungen den „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“. Das bedeutet, die Versicherung zahlt auch dann (meist bis zu einer bestimmten Obergrenze), wenn Ihnen ein grober Fehler unterlaufen ist. Dieser Baustein ist Gold wert, denn er bewahrt Sie vor zermürbenden Rechtsstreitigkeiten, deren Ausgang ungewiss ist. Die folgende Tabelle zeigt Beispiele, wie unterschiedlich Fahrlässigkeit bewertet werden kann:
| Leichte Fahrlässigkeit | Grobe Fahrlässigkeit | Versicherungsschutz |
|---|---|---|
| Kerze brennen lassen (kurz) | Kerze unbeaufsichtigt über Nacht | Meist gedeckt vs. Oft ausgeschlossen |
| Fenster auf Kipp (Obergeschoss) | Fenster offen (Erdgeschoss) | Abhängig von Umständen |
| Herd kurz vergessen | Topf stundenlang auf Herd | Einzelfallentscheidung |
Achten Sie bei Ihrer Hausratversicherung unbedingt darauf, dass der Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit enthalten ist. Dies ist eine weitere dieser unscheinbaren Klauseln, die in der Praxis über Tausende von Euro entscheiden kann.
Krankentagegeld oder Unfallversicherung: Was schützt Sie bei Verdienstausfall ab Woche 7?
Eines der am meisten unterschätzten Risiken ist der Verdienstausfall – nicht nur durch eigene Krankheit, sondern auch durch einen Unfall, den ein anderer verursacht. Stellen Sie sich vor, ein unachtsamer Fahrradfahrer fährt Sie auf dem Gehweg an und verletzt Sie so schwer, dass Sie monatelang arbeitsunfähig sind. Ab der siebten Woche endet die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, und die gesetzliche Krankenkasse zahlt nur noch Krankengeld. Dieses ist jedoch nach oben gedeckelt. Gutverdiener erleiden hier eine empfindliche Einkommenslücke.
Noch dramatischer wird es, wenn der Unfallverursacher weder eine Privathaftpflicht besitzt noch finanziell in der Lage ist, Ihren Verdienstausfall und das Schmerzensgeld zu bezahlen. Sie haben zwar einen rechtskräftigen Titel gegen ihn, aber dieser ist wertlos. Sie bleiben auf Ihren finanziellen Einbußen sitzen. Genau für diesen Fall wurde die Ausfalldeckung in der Privathaftpflichtversicherung geschaffen. Sie ist Ihr finanzieller Rettungsschirm. Ihre eigene Versicherung springt ein und ersetzt Ihnen den Schaden so, als wäre der Verursacher selbst versichert gewesen.

Wie groß die Lücke beim Krankengeld sein kann, zeigen aktuelle Zahlen: Eine Prognose für das kommende Jahr verdeutlicht, dass ab 2025 das maximale Krankengeld bei 128,63 Euro pro Tag liegt, selbst bei einem Bruttogehalt von 5.512,50 Euro. Für viele bedeutet das eine monatliche Einbuße von Hunderten oder gar Tausenden von Euro. Eine private Krankentagegeld- oder Unfallversicherung kann diese Lücke schließen, aber die Ausfalldeckung Ihrer Haftpflicht ist entscheidend, wenn ein Dritter verantwortlich und mittellos ist. Sie stellt sicher, dass Sie nicht doppelt bestraft werden: erst durch die Verletzung, dann durch den finanziellen Verlust.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ausfalldeckung ist entscheidend: Sie schützt Sie, wenn Ihnen ein nicht versicherter Dritter einen Schaden zufügt.
- Achten Sie auf Klauseln für Alltagsrisiken: Schlüsselverlust, Gefälligkeitsschäden und Schäden durch deliktsunfähige Kinder sind häufige und teure Deckungslücken.
- Eine hohe Deckungssumme (mind. 10 Mio. €) ist nur für seltene Personenschäden wichtig; die Qualität der Detailklauseln hat im Alltag Vorrang.
Sachversicherungen bündeln: Sparen Sie wirklich oder riskieren Sie Deckungslücken?
Versicherer bieten oft verlockende Rabatte an, wenn man mehrere Verträge – wie Haftpflicht, Hausrat und Rechtsschutz – bei ihnen bündelt. Der Gedanke, alles aus einer Hand zu haben und dabei noch Geld zu sparen, ist attraktiv. Doch als Schadenregulierer rate ich zur Vorsicht. Ein Bündelvertrag ist nicht per se schlecht, aber der Rabatt darf niemals das alleinige Entscheidungskriterium sein. Oft erkaufen Sie sich die Ersparnis mit gefährlichen Deckungslücken in den einzelnen Sparten.
Das Problem bei Paketlösungen ist, dass sie oft auf einem standardisierten, mittleren Niveau angesiedelt sind. Sie erhalten möglicherweise eine gute Hausratversicherung, aber die darin enthaltene Privathaftpflicht ist nur ein Basis-Produkt ohne die entscheidenden Erweiterungen, die wir in diesem Artikel besprochen haben. Vielleicht fehlt die Ausfalldeckung, oder Gefälligkeitsschäden sind nur bis zu einer lächerlich niedrigen Summe mitversichert, während Schäden durch deliktsunfähige Kinder komplett ausgeschlossen sind. Der Rabatt von 10-15% wird dann im Schadenfall irrelevant, wenn Sie auf Kosten von mehreren Tausend Euro sitzen bleiben.
Der bessere Weg ist, die Leistungen der einzelnen Verträge im Paket genau mit den besten Einzelverträgen am Markt zu vergleichen. Manchmal ist es sinnvoller, auf den Bündelrabatt zu verzichten und stattdessen die jeweils leistungsstärkste Police für Haftpflicht, Hausrat etc. bei unterschiedlichen Anbietern abzuschließen. Die oberste Priorität muss immer der lückenlose Schutz sein, nicht die maximale Ersparnis bei der Prämie. Bevor Sie einen Bündelvertrag unterschreiben, sollten Sie eine genaue Prüfung vornehmen.
Ihr Plan zur Überprüfung von Bündelverträgen
- Ausfalldeckung prüfen: Ist eine Ausfalldeckung enthalten und wie hoch ist die Versicherungssumme dafür? Ist eine Mindestschadenhöhe gefordert?
- Gefälligkeitsschäden vergleichen: Bis zu welcher Höhe sind Schäden bei Freundschaftsdiensten gedeckt? Gibt es eine hohe Selbstbeteiligung?
- Deliktsunfähige Kinder kontrollieren: Sind Schäden durch Kinder unter 7 Jahren mitversichert und wenn ja, bis zu welcher Summe?
- Selbstbeteiligung analysieren: Gilt eine allgemeine Selbstbeteiligung oder gibt es unterschiedliche Sätze für verschiedene Schadensarten wie z.B. Schlüsselverlust?
- Ersparnis gegen Risiko abwägen: Berechnen Sie die tatsächliche Ersparnis durch den Rabatt und stellen Sie diese den potenziellen Kosten durch mögliche Deckungslücken gegenüber.
Ein gebündelter Vertrag kann praktisch sein, aber nur, wenn die Leistung in jedem einzelnen Baustein stimmt. Gehen Sie keine Kompromisse bei den wirklich wichtigen Klauseln ein.
Häufig gestellte Fragen zu Schäden durch deliktsunfähige Kinder
Was passiert, wenn mein 5-jähriges Kind das Auto des Nachbarn zerkratzt?
Ohne eine spezielle Deckung für deliktsunfähige Kinder in Ihrer Privathaftpflicht bleibt der Nachbar auf dem Schaden sitzen. Rechtlich haften Sie als Eltern nur dann, wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ist das nicht der Fall, gibt es keine gesetzliche Grundlage für eine Schadenersatzforderung.
Warum ist diese Deckung ein ‚Friedensstifter‘?
Eine gute Versicherung mit dieser Klausel zahlt den Schaden auch dann, wenn Sie rechtlich nicht dazu verpflichtet wären. Dies verhindert Streit und bewahrt den nachbarschaftlichen Frieden, da der Geschädigte trotzdem eine Entschädigung für seinen Schaden erhält.
Bis zu welcher Summe leisten Versicherer für Schäden durch deliktsunfähige Kinder?
Die Leistungen variieren stark. Einige Versicherer begrenzen die Deckung auf niedrige Summen wie 5.000 €, während Premium-Anbieter Schäden bis zur vollen Versicherungssumme abdecken. Familien sollten diese Details in ihrer Police genau prüfen, um im Ernstfall ausreichend geschützt zu sein.