
Der „Wert 1914“ ist kein historisches Relikt, sondern der kritischste Faktor, der darüber entscheidet, ob Ihre Versicherung im Ernstfall den vollständigen Wiederaufbau Ihres Hauses bezahlt.
- Eine fehlerhafte Berechnung des Werts 1914 führt fast immer zu einer gefährlichen Unterversicherung, bei der Sie auf einem Teil des Schadens sitzen bleiben.
- Moderne Risiken wie Starkregen und neue Gesetze (GEG) machen eine korrekte, aktuelle Bewertung Ihres Gebäudes wichtiger als je zuvor.
Empfehlung: Überprüfen Sie aktiv und jährlich die Klausel zum „Unterversicherungsverzicht“ und die zugrunde liegende Wertermittlung in Ihrer Police, um Ihr finanzielles Fundament zu sichern.
Als Eigenheimbesitzer kennen Sie das Gefühl: Sie halten die Police Ihrer Wohngebäudeversicherung in den Händen und stoßen auf einen Begriff, der wie aus einer anderen Zeit wirkt – der „Wert 1914“. Viele zucken mit den Schultern und nehmen an, es handle sich um eine rein formale, kryptische Rechengröße. Man hört oft, es sei lediglich eine fiktive Basis, um den heutigen Wert eines Gebäudes zu ermitteln. Doch diese Annahme ist gefährlich und kann im Schadensfall zu Ihrem finanziellen Ruin führen.
Die Wahrheit ist: Der Wert 1914 ist das finanzielle Fundament Ihres Zuhauses. Er ist der Anker, der darüber entscheidet, ob Sie nach einem verheerenden Feuer, einem Sturm oder einem massiven Wasserschaden die Mittel erhalten, um Ihr Haus wiederaufzubauen – oder ob Sie nur einen Bruchteil der Kosten erstattet bekommen. Er ist die entscheidende Risikobrücke zwischen Ihrer Versicherungsprämie und der Wiederaufbau-Realität. Die reine Berechnung ist nur die halbe Miete; entscheidend ist, wie dieser Wert im Zusammenspiel mit den Klauseln Ihres Vertrages und den realen Gefahren für Ihr Eigentum funktioniert.
Dieser Artikel entschlüsselt den Wert 1914 nicht nur als Formel, sondern als zentrales Instrument Ihres Risikomanagements. Wir zeigen Ihnen, warum eine korrekte Bewertung unerlässlich ist, welche Klauseln Sie unbedingt kennen müssen und wie moderne Risiken – von der Solaranlage auf dem Dach bis zu den Vorgaben des Heizungsgesetzes – Ihre Absicherung direkt beeinflussen. Es geht darum, die Kontrolle über den Schutz Ihres wertvollsten Besitzes zurückzugewinnen.
Um Ihnen eine klare Orientierung zu geben, haben wir die komplexen Zusammenhänge in überschaubare Themen gegliedert. Der folgende Überblick führt Sie durch die entscheidenden Aspekte, die jeder Hausbesitzer in Deutschland kennen sollte.
Inhaltsverzeichnis: Wie der Wert 1914 Ihre Absicherung in der Praxis bestimmt
- Rohrbruch in der Wand: Warum Folgeschäden oft teurer sind als die Reparatur selbst
- Fertighaus vs. Massivhaus: Wie die Bauweise Ihre Versicherungsprämie beeinflusst
- Leerstand im Winter: Warum Sie bei ungeheizten Häusern den Versicherungsschutz verlieren
- Starkregen im Keller: Warum die normale Gebäudeversicherung Sie im Stich lässt
- Solaranlage auf dem Dach: Ist sie automatisch mitversichert oder brauchen Sie einen Zusatz?
- Warum der „Unterversicherungsverzicht“ die wichtigste Klausel in Ihrem Vertrag ist
- Heizungsgesetz (GEG): Was die Zwangssanierung für die Rendite Ihrer Altbauwohnung bedeutet
- Elementarversicherung in Hochrisikozonen: Wie Sie Ihr Haus schützen, wenn die ZÜRS-Zone rot ist
Rohrbruch in der Wand: Warum Folgeschäden oft teurer sind als die Reparatur selbst
Ein Rohrbruch ist der Albtraum jedes Hausbesitzers, nicht nur wegen des unmittelbaren Wasseraustritts. Die wahre finanzielle Gefahr lauert in den Folgeschäden: durchnässte Wände, aufquellende Böden, Schimmelbildung und die wochenlange Trocknung des Mauerwerks. Die Reparatur des eigentlichen Lecks ist oft der kleinste Posten auf der Rechnung. Die Gesamtkosten können schnell existenzbedrohende Ausmaße annehmen. Eine Kostenanalyse für den Raum Dortmund zeigt, dass sich die durchschnittlichen Gesamtkosten pro Rohrbruch-Schaden auf 8.000 € bis 65.000 € belaufen können. Hier schlägt die Stunde Ihrer Wohngebäudeversicherung – aber nur, wenn sie korrekt kalkuliert ist.
Genau an diesem Punkt wird der korrekt ermittelte Wert 1914 zur entscheidenden Größe. Ist der Versicherungswert zu niedrig angesetzt, liegt eine Unterversicherung vor. Die Versicherung kürzt dann die Leistung für alle Kosten – also auch für die teure Trocknung und Sanierung der Folgeschäden – prozentual. Ein kleiner Fehler in der ursprünglichen Wertermittlung kann so zu einer Deckungslücke von mehreren Zehntausend Euro führen. Das finanzielle Fundament, das Ihr Haus schützen soll, erweist sich plötzlich als brüchig. Im Ernstfall zählt jede Minute und das richtige Vorgehen. Hausbesitzer unterliegen der sogenannten Schadensminderungspflicht.
- Sofort den Hauptwasserhahn abdrehen.
- Strom in den betroffenen Bereichen an der Sicherung ausschalten.
- Den Versicherer umgehend informieren, noch bevor Sie einen Handwerker beauftragen.
- Den Schaden umfassend mit Fotos und Videos dokumentieren.
- Belege, Rechnungen und jegliche Kommunikation mit dem Versicherer sorgfältig aufbewahren.
Die Absicherung gegen Leitungswasserschäden ist eine Kernleistung der Gebäudeversicherung, doch ihr Umfang hängt direkt von der Qualität Ihrer Police und der korrekten Wertermittlung ab.
Fertighaus vs. Massivhaus: Wie die Bauweise Ihre Versicherungsprämie beeinflusst
Die Bauweise Ihres Hauses ist einer der wichtigsten Faktoren für die Berechnung Ihrer Versicherungsprämie. Versicherer teilen Gebäude in sogenannte Bauartklassen (BAK) und bei Fertighäusern in Fertighausgruppen (FHG) ein. Diese Klassifizierung bewertet primär das Brandrisiko, das von der Konstruktion und den verwendeten Materialien ausgeht. Ein Massivhaus aus Stein mit harter Dacheindeckung (z.B. Ziegel) gilt als am wenigsten riskant und erhält die niedrigste Prämie. Ein Holzhaus mit weicher Bedachung (z.B. Reet) stellt hingegen das höchste Risiko dar und führt zu den teuersten Beiträgen.
Die genaue Einstufung hat direkte Auswirkungen auf Ihre Kosten. Es ist entscheidend, dass die Bauart bei Vertragsabschluss korrekt angegeben wird, um den richtigen Versicherungsschutz zu gewährleisten und eine spätere Leistungsverweigerung wegen Falschangaben zu vermeiden. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die gängigen Bauartklassen in Deutschland.
| Bauartklasse | Bauweise | Prämienniveau | Brandrisiko |
|---|---|---|---|
| BAK I/FHG I | Massivhaus (Ziegel/Beton) mit harter Bedachung | Niedrigste Prämie | Minimal |
| BAK II/FHG II | Fachwerk/Stahl mit feuerhemmender Verkleidung | Moderat erhöht | Gering |
| BAK III/FHG III | Holzbauweise mit harter Bedachung | Deutlich erhöht | Mittel |
| BAK IV | Massivbau mit weicher Bedachung | Stark erhöht | Erhöht |
| BAK V | Holzbau mit weicher Bedachung | Höchste Prämie | Maximal |
Interessanterweise bedeutet die Einstufung als Holzhaus nicht pauschal höhere Kosten. Moderne Fertighäuser profitieren oft von Rabatten in anderen Versicherungsbereichen. Laut Bundesverband Deutscher Fertigbau (BDF) gewähren Versicherer bei der Bauherrenhaftpflicht- und Bauleistungsversicherung für qualitätsgeprüfte Fertighäuser Rabatte von 30 % bis über 50 %. Grund dafür ist die kürzere, kontrolliertere Bauzeit und das geringere Risiko auf der Baustelle. Dies zeigt, dass eine differenzierte Betrachtung der Bauweise für die Gesamtversicherungskosten essenziell ist.
Letztendlich muss die Prämie immer im Verhältnis zum gebotenen Schutz stehen, und die Bauart ist dabei ein entscheidender Hebel.
Leerstand im Winter: Warum Sie bei ungeheizten Häusern den Versicherungsschutz verlieren
Ein leerstehendes Haus, besonders in der kalten Jahreszeit, stellt für Versicherer ein erheblich gesteigertes Risiko dar. Ohne regelmäßige Kontrolle und eine funktionierende Heizung drohen Frostschäden an Wasserleitungen, die zu massiven und unentdeckten Wasserschäden führen können. Aus diesem Grund enthalten die meisten Versicherungsbedingungen strenge Sorgfaltspflichten (Obliegenheiten) für den Fall eines Leerstands. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Versicherer die Leistung im Schadensfall drastisch kürzen oder sogar komplett verweigern.

Wie das Bild eindrücklich zeigt, können gefrorene Rohre immense Zerstörungskraft entfalten. Der Versicherer geht davon aus, dass Sie als Eigentümer alles Zumutbare unternehmen, um solche Schäden zu verhindern. Ein Leerstand gilt versicherungstechnisch oft schon nach 60 bis 90 Tagen Abwesenheit. Informieren Sie Ihren Versicherer daher proaktiv über eine längere Nichtnutzung. Um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden, sind bei Leerstand im Winter konkrete Maßnahmen erforderlich.
- Die Heizung muss durchgehend auf Frostschutz (mindestens 5°C) eingestellt bleiben.
- Alternativ müssen alle Wasserleitungen komplett entleert und der Haupthahn abgesperrt werden.
- Das Gebäude muss regelmäßig, idealerweise wöchentlich, kontrolliert werden. Diese Kontrollgänge sollten dokumentiert werden.
- Der Versicherer muss über einen länger andauernden Leerstand (meist nach 60 Tagen) offiziell informiert werden.
- Das Gebäude muss ausreichend gegen unbefugten Zutritt gesichert sein.
Die Verletzung dieser Obliegenheiten gilt als grob fahrlässig und hebelt den Schutz Ihrer teuer bezahlten Police aus – Ihr finanzielles Fundament wäre damit wertlos.
Starkregen im Keller: Warum die normale Gebäudeversicherung Sie im Stich lässt
Die zunehmenden Wetterextreme in Deutschland führen immer häufiger zu überfluteten Kellern und Erdgeschossen. Viele Hausbesitzer wiegen sich in falscher Sicherheit, da sie glauben, ihre Wohngebäudeversicherung decke solche Schäden ab. Doch das ist ein fataler Irrtum. Die Standard-Police leistet nur bei Schäden durch Leitungswasser, Sturm und Hagel. Schäden durch Naturereignisse wie Starkregen, Überschwemmung durch ausufernde Gewässer oder Rückstau aus der Kanalisation sind explizit ausgeschlossen.
Für diese Gefahren benötigen Sie einen Zusatzbaustein: die Elementarschadenversicherung. Ohne diesen Baustein bleiben Sie auf den oft fünf- bis sechsstelligen Kosten für Trocknung und Sanierung komplett sitzen. Die Verbraucherzentrale stellt unmissverständlich klar, dass nur die Elementarschadenversicherung Schutz bei Starkregen und Überschwemmungen bietet. Der Klimawandel macht diesen Schutz von einer optionalen Ergänzung zu einer existenziellen Notwendigkeit für fast jeden Hausbesitzer in Deutschland.
Ein besonders tückisches Risiko ist der sogenannte Rückstau. Wenn bei starkem Regen die öffentliche Kanalisation überlastet ist, drückt das Wasser zurück in die Hausleitungen und überflutet durch Abflüsse im Keller das Gebäude. Versicherer leisten hier oft nur, wenn eine funktionstüchtige und regelmäßig gewartete Rückstauklappe installiert ist. In vielen Gemeinden ist diese sogar baurechtlich vorgeschrieben. Ohne diesen technischen Schutz und den passenden Versicherungsbaustein ist der finanzielle Ruin bei einem Rückstauereignis vorprogrammiert.
Prüfen Sie Ihre Police daher genau: Ist der Baustein „weitere Elementargefahren“ enthalten? Nur dann ist das finanzielle Fundament Ihres Hauses auch gegen die wachsenden Bedrohungen durch den Klimawandel gewappnet.
Solaranlage auf dem Dach: Ist sie automatisch mitversichert oder brauchen Sie einen Zusatz?
Photovoltaik-Anlagen sind ein zentraler Baustein der Energiewende und zieren immer mehr deutsche Dächer. Doch die teure Investition in die eigene Stromerzeugung birgt auch neue Risiken: Schäden durch Hagel, Sturm, Schneedruck, Tierbiss (z.B. Marder) oder Überspannung nach einem Blitzschlag. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass die Solaranlage als fester Bestandteil des Gebäudes automatisch in der Wohngebäudeversicherung mitversichert ist. Das ist jedoch nur teilweise richtig und oft nicht ausreichend.

Während fest installierte Anlagen in vielen neueren Tarifen gegen die Basisgefahren Feuer, Sturm und Hagel mitversichert sind, gilt dies oft nicht für spezifische Risiken wie Kurzschluss, Bedienfehler oder Ertragsausfall. Fällt die Anlage beispielsweise durch einen technischen Defekt für mehrere Wochen aus, ersetzt die Standard-Gebäudeversicherung nicht den entgangenen Stromertrag oder die Kosten für den teureren Netzstrom. Hierfür ist eine spezielle Photovoltaik-Versicherung oder ein erweiterter Baustein in der Gebäudeversicherung notwendig. Besonders komplex wird die Lage bei Mietmodellen.
Fallbeispiel: Versicherung bei Miet-Solaranlagen
Bei gemieteten Solaranlagen von populären Anbietern wie Enpal oder Zolar ist die Versicherungsfrage besonders kritisch. Die Verantwortung ist nicht immer klar geregelt. Laut Verbraucherzentrale kann die Anlage je nach Vertrag entweder über die Wohngebäudeversicherung des Hausbesitzers (was eine Meldung und eventuell eine Beitragserhöhung erfordert) oder über einen separaten Vertrag des Anbieters versichert sein. Wichtige Deckungen wie der Schutz gegen Ertragsausfall oder Tierbissschäden sind oft nicht standardmäßig enthalten und müssen vom Hausbesitzer selbst geprüft und zusätzlich vereinbart werden. Hier im Kleingedruckten des Mietvertrags genau hinzusehen, ist entscheidend.
Es ist daher unerlässlich, die Installation einer Solaranlage – ob gekauft oder gemietet – dem Versicherer umgehend zu melden. Nur so kann geprüft werden, ob der Versicherungswert des Gebäudes (und damit der Wert 1914) angepasst werden muss und ob der vorhandene Schutz ausreicht.
Eine unzureichende Absicherung kann die erhoffte Ersparnis durch die Energiewende schnell in einen finanziellen Albtraum verwandeln.
Warum der „Unterversicherungsverzicht“ die wichtigste Klausel in Ihrem Vertrag ist
Unter allen Klauseln im dichten Dschungel einer Wohngebäudeversicherungspolice gibt es eine, die über allen anderen thront: der Verzicht auf die Einrede der Unterversicherung. Diese Klausel ist Ihr wichtigstes Sicherheitsnetz. Fehlt sie oder ist sie ungültig, kann selbst ein kleiner, unbemerkter Schaden zu einer finanziellen Katastrophe führen. Doch was bedeutet Unterversicherung konkret? Sie liegt vor, wenn der in der Police vereinbarte Versicherungswert niedriger ist als der tatsächliche Wiederaufbauwert Ihres Hauses.
Im Schadensfall hat dies verheerende Folgen. Der Versicherer erstattet die Kosten nicht vollständig, sondern nur anteilig. Ist Ihr Haus beispielsweise nur zu 80 % des tatsächlichen Werts versichert, bekommen Sie auch für jeden Schaden – egal wie klein – nur 80 % der Kosten erstattet. Bei 20 % Unterversicherung werden nur 80 % des Schadens erstattet, und Sie bleiben auf 20 % der Kosten sitzen. Bei einem größeren Wasserschaden von 50.000 € bedeutet das eine Deckungslücke von 10.000 € aus eigener Tasche.
Hier kommt der Unterversicherungsverzicht ins Spiel. Mit dieser Klausel garantiert der Versicherer, im Schadensfall auf die Prüfung einer möglichen Unterversicherung zu verzichten und den Schaden bis zur vollen Höhe der Versicherungssumme zu begleichen. Voraussetzung ist in der Regel, dass der Wert 1914 nach den Vorgaben des Versicherers (z.B. über einen Wertermittlungsbogen) korrekt ermittelt wurde. Diese Klausel schützt Sie vor den Folgen unbemerkter Wertsteigerungen, etwa durch Renovierungen oder die allgemeine Baupreisentwicklung. Um dieses Sicherheitsnetz zu erhalten, ist eine sorgfältige und ehrliche Wertermittlung unerlässlich.
Ihr Plan zur Vermeidung von Unterversicherung
- Kontaktpunkte definieren: Prüfen Sie jährlich Ihre Police und nutzen Sie die Online-Rechner Ihres Versicherers zur Plausibilitätsprüfung des Werts 1914.
- Bestehende Werte sammeln: Inventarisieren Sie alle wertsteigernden Anbauten und Sanierungen, insbesondere Nebengebäude (Garage, Carport) und Luxussanierungen (neues Bad, Einbauküche).
- Kohärenz sicherstellen: Gleichen Sie alle gemachten Angaben im Wertermittlungsbogen wahrheitsgemäß mit dem realen Zustand des Gebäudes ab. Falschangaben hebeln den Unterversicherungsverzicht aus.
- Wertanker schaffen: Lassen Sie nach größeren Umbaumaßnahmen ein Wertgutachten erstellen. Dies dient als unanfechtbarer Nachweis gegenüber dem Versicherer.
- Plan zur Integration: Fordern Sie aktiv die jährliche Anpassung Ihrer Police an den Baupreisindex ein und vereinbaren Sie eine Vorsorge-Klausel für künftige, unvorhergesehene Wertsteigerungen.
Ohne diesen Verzicht ist Ihre gesamte Wohngebäudeversicherung ein Glücksspiel, bei dem Sie im Ernstfall nur verlieren können.
Heizungsgesetz (GEG): Was die Zwangssanierung für die Rendite Ihrer Altbauwohnung bedeutet
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt, sorgt für weitreichende Veränderungen in deutschen Heizungskellern. Die schrittweise Pflicht zum Heizen mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien treibt den Umstieg auf Technologien wie die Wärmepumpe massiv voran. Dieser Trend hat nicht nur finanzielle Auswirkungen auf die Anschaffung, sondern auch direkte Konsequenzen für die Wohngebäudeversicherung. Eine teure neue Heizungsanlage erhöht den Wert des Gebäudes und muss dem Versicherer gemeldet werden, damit der Wert 1914 und die Versicherungssumme angepasst werden können.
Der Boom ist bereits in vollem Gange. Allein im Jahr 2024 wurden in Deutschland mehr als 200.000 Heizungswärmepumpen verkauft. Doch die Versicherung einer Wärmepumpe ist nicht trivial, denn der Schutz hängt stark von ihrem Standort ab. Während fest im Gebäude verbaute Inneneinheiten meist problemlos über die Gebäudeversicherung abgedeckt sind, sieht es bei den teuren Außeneinheiten anders aus. Diese sind zusätzlichen Risiken wie Diebstahl, Vandalismus oder extremen Wetterbedingungen ausgesetzt.
Viele Standardpolicen decken diese Außeneinheiten nicht automatisch ab oder schließen wichtige Risiken wie Diebstahl aus. Hier ist oft ein teurer Zusatzbaustein oder eine separate Elektronikversicherung notwendig. Die korrekte Absicherung ist entscheidend, um die hohe Investition zu schützen. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Versicherungsszenarien.
| Standort | Versicherungsschutz | Zusatzkosten | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|---|
| Fest im Gebäude verbaut | Automatisch in Gebäudeversicherung | Keine | Meldung an Versicherer trotzdem nötig |
| Außeneinheit im Garten | Zusatzbaustein erforderlich | €90-200/Jahr | Diebstahlschutz oft nicht Standard |
| Auf dem Dach montiert | Je nach Tarif unterschiedlich | Variabel | Sturmschäden besonders prüfen |
| Im Rohbau (noch nicht angeschlossen) | Nicht versichert | Bauleistungsversicherung nötig | Erst nach Anschluss geschützt |
Eine unterlassene Meldung oder ein unzureichender Schutz kann die durch das GEG verursachten Kosten im Schadensfall noch einmal dramatisch in die Höhe treiben.
Das Wichtigste in Kürze
- Der „Wert 1914“ ist das finanzielle Fundament Ihrer Police. Eine falsche Berechnung führt direkt in die Unterversicherung.
- Die Klausel zum „Unterversicherungsverzicht“ ist Ihr wichtigstes Sicherheitsnetz. Ohne sie zahlt die Versicherung im Schadensfall nur anteilig.
- Moderne Risiken durch Klimawandel (Starkregen) und Technik (Solar, Wärmepumpe) erfordern eine aktive und jährliche Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes.
Elementarversicherung in Hochrisikozonen: Wie Sie Ihr Haus schützen, wenn die ZÜRS-Zone rot ist
Für Hausbesitzer in Gebieten mit hohem Überschwemmungsrisiko ist der Abschluss einer Elementarschadenversicherung oft eine große Hürde. Versicherer nutzen das „Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen“ (ZÜRS), um das Risiko eines Standorts zu bewerten. Dieses System teilt Deutschland in vier Gefährdungsklassen (GK) ein. Während Gebäude in den Klassen 1 und 2 meist problemlos versicherbar sind, wird es in GK 3 (hohe Gefährdung) bereits schwierig und teuer. In der höchsten Risikozone GK 4 (sehr hohe Gefährdung, z.B. in Flussnähe) lehnen viele Versicherer einen Schutz pauschal ab.
Doch auch in der „roten Zone“ ZÜRS 4 ist ein Versicherungsschutz nicht gänzlich unmöglich. Er ist jedoch an strenge Auflagen und hohe Kosten geknüpft. Versicherer, die hier überhaupt Schutz anbieten, verlangen in der Regel sehr hohe Selbstbehalte. Beträge von 10.000 € pro Schadensfall oder 10 % der Schadenssumme sind keine Seltenheit. Zudem wird der Schutz oft erst gewährt, wenn der Hausbesitzer nachweislich bauliche Schutzmaßnahmen ergriffen hat. Dazu gehören beispielsweise der Einbau von wasserdichten Kellerfenstern und Türen, die Errichtung kleiner Deiche oder die Installation mobiler Schutzwände.
Für betroffene Eigentümer ist es entscheidend, proaktiv zu handeln und nicht aufzugeben. Ein detaillierter Nachweis über erfolgte Schutzmaßnahmen kann als starkes Argument in den Verhandlungen mit dem Versicherer dienen. Auch ein positiver Bescheid der Gemeinde über die Umsetzung lokaler Hochwasserschutzkonzepte kann die Chancen auf eine Police erhöhen. Die folgenden strategischen Schritte können helfen:
- Recherchieren Sie das offizielle Hochwasserschutzkonzept Ihrer Gemeinde.
- Fordern Sie eine individuelle Risikobewertung bei mehreren Versicherern an.
- Sammeln und dokumentieren Sie alle Nachweise über private Schutzmaßnahmen (Rechnungen, Fotos).
- Legen Sie dem Versicherer detaillierte topografische Daten Ihres Grundstücks vor, falls diese eine günstigere Lage belegen.
- Verfolgen Sie die politische Debatte um eine mögliche Pflichtversicherung für Elementarschäden, die die Situation grundlegend verändern könnte.
Die Kombination aus baulicher Prävention und hartnäckiger Suche nach einem passenden Versicherungstarif ist der einzige Weg, die Wiederaufbau-Realität in einer Hochrisikozone abzusichern.
Häufige Fragen zum Schutz vor Wasserschäden
Ist eine Rückstauklappe Pflicht für den Versicherungsschutz?
In vielen deutschen Gemeinden ist der Einbau einer funktionierenden Rückstauklappe Vorschrift und eine zwingende Voraussetzung für die Versicherungsleistung bei Schäden durch Rückstau aus der Kanalisation. Ohne Nachweis der Installation und regelmäßigen Wartung kann der Versicherer die Leistung verweigern.
Was ist der Unterschied zwischen Überschwemmung und Starkregen?
Versicherungstechnisch sind dies unterschiedliche Gefahren. Eine Überschwemmung ist die Ausbreitung von Wasser über die Oberfläche, meist durch ausufernde Gewässer. Starkregen ist Niederschlag, dessen Wasser nicht schnell genug versickern kann und von oben in das Gebäude eindringt. Rückstau hingegen ist Wasser, das aus der überlasteten Kanalisation ins Haus zurückdrückt. Alle drei Risiken erfordern in der Regel den Abschluss einer Elementarschadenversicherung.
Wie oft muss die Rückstauklappe gewartet werden?
Die meisten Hersteller und Versicherer fordern eine regelmäßige, meist jährliche, Wartung durch einen Fachbetrieb. Diese Wartung muss lückenlos dokumentiert werden. Im Schadensfall wird der Versicherer diese Nachweise anfordern. Fehlen sie, kann dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden und den Versicherungsschutz gefährden.